Das Projekt InLiQua - Internationale Lehrkräfte in Qualifizierung - richtet sich an Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen ohne Gleichwertigkeits-feststellung für eine Lehramtsqualifikation oder als pädagogische Fachkraft:
Sie haben in Ihrem Herkunftsland ein Lehramtsstudium abgeschlossen und als Lehrer*in gearbeitet.
Sie haben weiterhin Interesse an einer Tätigkeit im pädagogischen Bereich/in der Schule?
Das Projekt InLiQua bietet ausländischen Lehrkräften eine qualifizierte Vorbereitung auf eine Beschäftigung im Arbeitsfeld Schule oder in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen an.
Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme:
Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2.
Wenn Sie nicht über das Niveau B2 verfügen, können Sie vor der Qualifizierungsmaßnahme an einem Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 bei der passage gGmbH teilnehmen. Inhaltlich orientiert sich der Berufssprachkurs bereits an pädagogischen Themen. Er schließt mit einem offiziellen Zertifikat Deutschtest für den Beruf (DTB) ab.
Vor Beginn der Qualifizierung ermitteln wir gemeinsam Ihre persönlichen Bedarfe und Ihre beruflichen Interessen (Schule oder Ganztagsbetreuung), um für Sie ein passgenaues Qualifizierungsangebot aufzustellen.
Das Projekt InLiQua wird aus Mitteln des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ finanziert. Die Teilnahme ist kostenlos.
Kursaufbau
Sprachliche Qualifizierung:
bei fehlendem B2-Niveau 400 UE Berufssprachkurs mit Ziel B2 (30 UE/Woche)
Fachliche Qualifizierung:
- Fachunterricht in den Bereichen Schule und Ganztagsbetreuung
- Praxiseinsätze im pädagogischen Bereich
Dauer der gesamten Maßnahme:
vorgeschalteter Berufssprachkurs B2: 4 Monate
fachliche Qualifizierung: 6 Monate
Kontakt & Anmeldung
passage gGmbH
Nagelsweg 14
20097 Hamburg
Dr. Olga Haber | Tel.: 040/ 87 09 09 19
E-Mail: olga.haber(at)passage-hamburg.de
Silvia Brassel | Tel.: 040/ 248748 – 14
E-Mail: silvia.brassel@passage-hamburg.de
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
· Ihre Qualifikation als Lehrer*in aus Ihrem Herkunftsland
· Ablehnungsbescheid Ihres Antrags auf Anerkennung in Deutschland
· Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse (zum Beispiel B1 Zertifikat)