Mit dem Eckpunktepapier zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in
den Gesundheitsfachberufen, das im Juni 2019 beschlossen wurde, legt die Gesundheitsministerkonferenz die im Kontext der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erforderlichen Sprachkenntnisse in den jeweiligen Gesundheitsfachberufen entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen fest.
Darüber hinaus werden mit dem Papier Vorgaben gemacht, wie die für die Berufsausübung beschriebenen notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können. Sollten die beschriebenen Kriterien zum Nachweis nicht erfüllt sein, soll eine Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten
Sprachtest, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, vorgelegt werden.
Sie arbeiten als Pflegekraft in Deutschland und benötigen die Berufszulassung zur Pflegefachperson? Deutsch ist nicht Ihre Erstsprache? Dann müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.
Die Fachsprachenprüfung B2 Pflege gilt als Nachweis.
Das Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) beauftragte die passage gGmbH (Hamburg) ein Prüfungsformat zur Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit zu entwickeln. Die 10 entwickelten Szenarien wurden anhand von 27 Probanden, welche sich im Anerkennungsprozess zur Pflegefachkraft in den NDZ-Ländern befanden, erprobt und testwissenschaftlich ausgewertet.
Die Fachsprachenprüfung B2 Pflege bezieht sich ausschließlich auf das Berufsfeld Pflege. Sie besteht aus zwei mündlichen Teilen und einem schriftlichen Teil. Hierbei geht es um die Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit auf der Niveaustufe B2. Es wird kein pflegerisches Fachwissen geprüft.
Sie arbeiten als Pflegekraft in Deutschland und benötigen die Berufszulassung zur Pflegefachperson? Deutsch ist nicht Ihre Erstsprache? Dann müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse nachweisen, so will es die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Ein Eckpunktepapier definiert dabei die Sprachanforderungen und die Form der Prüfung. Die Fachsprachenprüfung B2 Pflege bezieht sich ausschließlich auf das Berufsfeld Pflege.
Die Fachsprachenprüfung gilt als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Sie benötigen kein anderes Zertifikat B2.
Bei der Fachsprachenprüfung handelt es sich um eine szenariobasierte Einzelprüfung. Sie dauert insgesamt 60 Minuten und besteht aus folgenden drei Teilen:
Sprechen Sie mit Patient*innen und Kolleg*innen. Außerdem können Sie trainieren, Texte zur Planung und Dokumentation von Pflegeprozessen zu schreiben.
Ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördertes Sprachkursangebot für den beruflichen Kontext finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html
Es werden Szenarien um Krankheitsbilder behandelt, die in der generalistischen Pflegeausbildung in Deutschland gelehrt werden.
Hier finden Sie drei Musterprüfungen
Kontaktieren Sie die Prüfungsinstitution und informieren Sie sich über die nächsten Termine und den Anmeldevorgang. In Hamburg kontaktieren Sie bitte: Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch, PASSAGE gGmbH, 040-63675381, B2Pflege@passage-hamburg.de
Die Gebühr beträgt 350,-€ pro Prüfungsversuch und muss vor der Prüfung an die Institution überwiesen werden.
Wenn Sie an einem Sprachkurs B2 Pflege des BAMF zur Vorbereitung teilnehmen, wird die Gebühr vom BAMF bezahlt.
Sollten Sie nach erfolgreicher Anmeldung kurzfristig absagen müssen oder nicht zur Prüfung erscheinen, erheben wir eine Ausfallgebühr, die wie folgt gestaffelt ist:
Die Prüfungskommission, bestehend aus den beiden Prüfer*innen, bewertet anhand der Bewertungskriterien die beiden mündlichen Teile sowie den schriftlichen Teil der Prüfung. Insgesamt können je Prüfungsteil in 6 Bereichen 30 Punkte erreicht werden. Insgesamt liegt die Höchstpunktzahl also bei 90. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % erreicht sind.
Neben der Aufgabenerfüllung spielen auch Interaktion, Korrektheit, Aussprache und Wortschatz eine Rolle bei der Bewertung.
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Werktagen übermittelt. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsinstitution ein entsprechendes Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Fachsprachenprüfung B2 Pflege.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, werden Sie innerhalb von 10 Werktagen darüber informiert.
Die Fachsprachenprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfung kann nur als Ganzes wiederholt werden. Jedoch muss die Prüfungsgebühr für jeden Versuch komplett entrichtet werden.
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren oder ob Sie eine Fachsprachenprüfung absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde im Bundesland.
Bremen: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Hamburg: Sozialbehörde - Amt für Gesundheit, Postfach 760 106; 22051 Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Niedersachsen: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Gustav-Bratke-Allee 2, 30159 Hannover
Schleswig-Holstein: SHIBB, Sachgebiet 21 – Gesundheitsberufe, Sophienblatt 50a, 24114 Kiel
Die passage gGmbH | Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch ist Prüfungsinstitution im Bundesland Hamburg.
Prüfungsort:
Nagelsweg 10
20097 Hamburg
Kontakt & Anmeldung:
040-63675381
B2Pflege@passage-hamburg.de