Berufssprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz (DeuFöV-Kurse)
Die Berufssprachkurse nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes sind ein Sprachlernangebot des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten möchten. Die Teilnehmenden lernen und trainieren Wortschatz und Sprachstrukturen aus dem relevanten Berufsfeld, um den sprachlichen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt begegnen zu können. Diese Berufssprachkurse werden über öffentliche Mittel finanziert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Berufssprachkurse werden als allgemeine berufsbezogene Kurse, als fachspezifische Spezialkurse oder als Spezialkurse für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse angeboten. Sie umfassen in der Regel 300 Unterrichtseinheiten, Spezialkurse bis zu 600 Unterrichtseinheiten.
Beschäftigte können gegen eine Gebühr an den Berufssprachkursen der vom BAMF zugelassenen Sprachkursanbieter teilnehmen.
Informieren Sie sich als Arbeitgeber beim Außendienst der Berufssprachkurse über die Anbieter, die Zugangsvoraussetzungen und die Antragstellung für Beschäftigte.