Das Anerkennungsverfahren

Im Anerkennungsverfahren (siehe auch das Schaubild zum Ablauf des Verfahrens auf der Seite des BMBF) wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem vorliegenden Abschluss und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn dies der Fall ist, können die Unterschiede möglicherweise durch andere Nachweise oder durch Berufserfahrung ausgeglichen werden. Falls die vorgelegten Unterlagen nicht für eine Bewertung des Berufsabschlusses ausreichen, kann auch eine Qualifikationsanalyse, z. B. über Arbeitsproben oder Fachgespräche, erfolgen. Sollten keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird die volle Gleichwertigkeit bescheinigt bzw. – bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – die Berufszulassung erteilt.

Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, führt in den nicht-reglementierten Berufen der Bescheid diese Unterschiede detailliert auf. Dies ist Grundlage für eine sich anschließende Weiterbildungsberatung bzw. Anpassungsmaßnahme. Ab 01.01.2015 werden die Landesnetzwerke des Förderprogramms IQ entsprechende regionale und überregionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote vorhalten.

Siehe auch die Informationen zum Anerkennungsgesetz.