Am 01.04.2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz)“ in Kraft. Dieses Gesetz bietet Migrantinnen und Migranten die Grundlage dafür, ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse mit den entsprechenden Anforderungen an die jeweiligen Berufe in Deutschland vergleichen zu lassen sowie einen generellen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren geltend zu machen. Damit wurde eine lange Jahre bestehende Hürde im Prozess der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten beseitigt.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB trägt mit wissenschaftlicher Begleitung und dem Service-Portal „Anerkennung in Deutschland“ zur erfolgreichen Umsetzung des Anerkennungsgesetzes bei. Informieren Sie sich hier über:
Ein im Ausland erworbener Abschluss wird auf Antrag bei der zuständigen Stelle (z. B. den Kammern) mit dem deutschen Berufsabschluss verglichen. Bundesweit leisten hier die regionalen Anlaufstellen der Landesnetzwerke im Förderprogramm IQ Unterstützung.
Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2015 den „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015“ beschlossen. Der Bericht informiert über das Anerkennungsgeschehen, zieht Bilanz und benennt künftige Herausforderungen. Der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegte Bericht beruht auf den Ergebnissen der Arbeiten des BIBB-Projektes „Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes“ (Teile II bis IV des Berichtes).
Drei Träger des IQ-Netzwerks Hamburg (NOBI) haben aufgrund ihrer Erfahrungen mit Kunden im Anerkennungsprozess und den Mitarbeitenden in den beteiligten Institutionen gemeinsam ein „Wörterbuch Anerkennungsberatung – Leichte Sprache“ erarbeitet. Die Broschüre soll Beraterinnen und Berater z. B. in den IQ-Erstanlaufstellen unterstützen und bei der Erklärung schwieriger Begriffe helfen.