1. Zunächst wird der Sprachbedarf am Arbeitsplatz ermittelt. Dazu befragt die oder der Kursplanende verschiedene Akteure im Betrieb (Abteilungs- und Schichtleiter_innen, Personalentwickler_innen, Betriebsräte und Mitarbeiter_innen) geleitet von folgenden Fragen:
Hilfreich ist eine Besichtigung der Arbeitsplätze und das Auswerten von Dokumenten, die im Betrieb benutzt werden.
2. Die Teilnehmergewinnung kann auf verschiedenen Wegen geschehen: die Geschäftsführung/Personalleitung kann über das geplante Weiterbildungsangebot informieren und für eine Teilnahme werben (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Kursanbieter). Oder Vorgesetzte sprechen gezielt einzelne Mitarbeiter an – auch im Rahmen von Personalentwicklungsgesprächen.
Grundsätzlich sollte die Teilnahme freiwillig sein, da eine Verpflichtung erfahrungsgemäß meist nicht zum Erfolg führt.
3. Bei den Interessent_innen erhebt der Kursanbieter den Sprachstand, ermittelt also, auf welchem Niveau die Personen Deutsch in Bezug auf Hör- und Leseverstehen, Sprechen und Schreiben beherrschen.
4. Betrieb und Kursanbieter vereinbaren Lernziele, die im anvisierten Zeitraum erreichbar sind, Rahmenbedingungen (Zeiten, Ort) und die Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten zwischen Betrieb und Kursanbieter (z. B. Rückmeldungen, Auswertung).
5. Auf diesen Grundlagen entwickelt der Kursanbieter die Unterrichtseinheiten. Guter berufsbezogener Sprachunterricht orientiert sich an realitätsnahen Situationen und bezieht die Bedarfe der Teilnehmenden ein. Er beinhaltet interaktive Lernformen und geht auf unterschiedliche Lerntypen ein.
6. Am Ende hat sich eine gemeinsame Auswertung bewährt. Wie Gelerntes weiter am Arbeitsplatz trainiert werden kann und ggf. Lernmaterial weiter entwickelt wird, sollte ebenfalls Thema sein.