Prozesskette: Die Phase "Zugang, Ansprache und Information"

In dieser Phase geht es um den Zugang von erwachsenen Migrantinnen und Migranten zu Informationen, sei es für einen beruflichen Einstieg, einen Wiedereinstieg aus der Arbeitslosigkeit oder die berufliche Weiterentwicklung - beispielsweise ausländerrechtliche Bestimmungen, die Spielregeln des hiesigen Arbeitsmarktes oder Formalitäten, die bei der Arbeitsplatzsuche und bei Bewerbungen zu beachten sind. Auch der Zugang zu Informationen über Angebote zur Qualifizierung oder Sprachkurse – etwa berufsbezogene Integrationskurse – gehört zu dieser Phase. Eine verbesserte Ansprache und Information kann zum Beispiel durch leicht verständliche Informationsangebote oder die Zusammenarbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Migrantenorganisationen erreicht werden. 

Berufsbezogene Integrationskurse nähern sich dem Themenfeld Arbeitsmarkt, Stellensuche und Kommunikation am Arbeitsplatz ohne die Festlegung auf bestimmte Berufe. 

Beispiel

Valentina Kosumi ist 35 Jahre alt und kam vor 9 Jahren mit ihrem Mann und zwei Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren aus dem Kosovo nach Freiburg. Ein weiteres Kind wurde in Freiburg geboren. Sie und ihre Familie haben den Status von „geduldeten" Flüchtlingen: Nach einer Wartefrist von 12 Monaten konnten sie und ihr Ehemann zwar eine Arbeitserlaubnis beantragen, aber nur ihr Mann hat gelegentlich kleinere Gelegenheitsjobs gefunden. 

Valentina sorgte überwiegend für die Kinder und den Haushalt und konnte manchmal auch mit einem kleinen Zuverdienst als Putzhilfe zum Familieneinkommen beisteuern. Sie und ihr Mann suchen aber dringend nach einer „festen“ Arbeit. Valentinas Deutschkenntnisse sind „rudimentär“: Sie hatte nie die Chance, einen Deutschkurs zu besuchen, und Kontakte zu Deutschen beschränken sich auf den Austausch von Grüßen mit Nachbarn im Treppenhaus und mit Verkäufern beim Einkaufen. 

Für Valentina Kosumi ist es zunächst wichtig, dass sie sich darüber informiert, über welche beruflich verwertbaren Kompetenzen sie verfügt: Sie hat z. B. einen mittleren Schulabschluss im Kosovo erworben und hat fünf Jahre lang in dem kleinen Lebensmittelgeschäft ihres Vaters mitgearbeitet, verfügt aber über keine Zeugnisse. Außerdem sollte sie dringend Deutsch lernen, um eventuell an einer Berufsorientierung oder -qualifizierung teilnehmen zu können. 

Sie hat Glück, denn in Freiburg gibt es einen „Projektverbund Bleiberecht e.V.“, der Flüchtlinge intensiv bei ihrer Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt und der dazu beitragen will, deren Aufenthaltstatus zu verfestigen. In Orten, in denen kein Projekt des Bleiberechtprogramms angeboten wird, können Flüchtlinge wie Valentina Kosumi versuchen, über vorhandene Beratungsstellen, über die Jobcenter und/oder Migrantenselbstorganisationen und/oder über die Migrantenerstberatungsstellen Zugang zu einem kommunal angebotenen Deutschkurs zu erhalten. Ebenfalls könnte geprüft werden, ob ein Berufsbezogener Deutschkurs, finanziert durch das ESF-BAMF-Programm, für Valentina Kosumi in Frage käme: Dieses Programm wurde ab Januar 2012 für Bleibeberechtigte geöffnet.