Einheitliches Überprüfungsverfahren der Sprachkenntnisse von zugewanderten Ärztinnen und Ärzten

Die GMK hatte bereits 2013 festgestellt, dass Personen, die in Deutschland in einem verkammerten akademischen Heilberuf tätig werden wollen, über ausreichende Kenntnisse sowohl der deutschen Umgangssprache als auch der medizinischen Fachsprache verfügen müssen. In der Sitzung im Juni 2014 wurden nun Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen formuliert. Dazu wurden die Anforderungen an die Deutschkompetenz für die unterschiedlichen Berufsgruppen (Ärzte/Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) im Hinblick sowohl auf die Erteilung der Approbation als auch der Berufserlaubnis näher konkretisiert und Empfehlungen für ein einheitliches Testformat, die Durchführungsmodalitäten und Bedingungen für das Bestehen der Prüfung formuliert.

Sie finden den vollständigen Text hier.