DeuFöV angepasst

Die berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund gem. §45a AufenthG (Berufssprachkurse) ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden Berufssprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Berufssprachkurse setzen sich aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden. Die DeuFöV wurde mit dem Start des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angepasst.

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