Anhebung der Mindestvergütung für Honorarlehrkräfte in Integrationskursen auf 35 Euro

 

Mit dieser Erhöhung will das BMI einen besonderen Anreiz für eine gute Kursauslastung und damit für eine Kapazitätsausweitung setzen. In besonders gut ausgelasteten Kursen achtet das BMI zugleich auf einen wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern, indem ab dem 21. Kursteilnehmer ein degressiver Satz von 2 Euro vorgesehen ist.

 

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