„Das war gar nicht wie eine Prüfung …
… sondern wie ich bei der Arbeit!“ Diese Einschätzung haben wir auch in diesem Jahr schon mehrfach von unseren Prüfungskandidatinnen und -kandidaten gehört.
Nach ihrer Einführung in Hamburg 2023 und dem Start der Prüfungspraxis bei der Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch hat die Fachsprachenprüfung (FSP) Pflege B2, mit der im Rahmen der Berufszulassung zugewanderter Pflegekräfte das Sprachniveau B2 nachgewiesen wird, 2024 beträchtlich Fahrt aufgenommen:
Statt der geplanten 100 Prüfungen wurden bis Dezember 190 Prüfungen durchgeführt. Die Bestehensquote lag bei ca. 65 %, das heißt zwei Drittel unserer Kandidatinnen und Kandidaten haben in diesem Jahr die Prüfung gleich beim ersten Mal bestanden. Denjenigen, die sich noch einmal vorstellen müssen, werden individuelle Tipps und Empfehlungen gegeben, was sie im Einzelnen noch besser trainieren können, um die kommunikativen Aufgaben im Patienten- und Übergabegespräch sowie in der Dokumentation besser bewältigen zu können.
In diesem Jahr wurde die FSP Pflege B2 über die Nordländer hinaus in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit an gleich drei Prüfungsstandorten eingeführt. Sachsen-Anhalt plant die Einführung für Anfang 2025, mit weiteren Bundesländern sind wir bzw. ist unser Auftraggeber, das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung in der Pflege (NDZ), im Kontakt. Das NDZ hat der Fachstelle auch für 2025 die fachliche Koordination und Steuerung der FSP in den Ländern übertragen.
Im Rahmen dieses Auftrags haben wir bis Ende dieses Jahres u.a. den Prüfungspool von 10 auf 30 Prüfungsszenarien erweitert, so dass uns und den Kandidatinnen und Kandidaten eine breite Auswahl an Fachgebieten und Pflegefällen für die Prüfungspraxis zur Verfügung steht. Eine Beispielprüfung und weitere Informationen zur FSP finden sich unter www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/b2pflege. Sehr gespannt sind wir schon auf die Ergebnisse der testwissenschaftlichen Evaluation der FSP Pflege B2, die durch die TU Berlin erarbeitet und im ersten Quartal vorliegen werden. Am Testgütekriterium der Validität - das bedeutet in unserem Fall, dass tatsächlich die berufssprachliche Kompetenz für die Arbeit auf Station geprüft wird - zweifeln wir jetzt schon am allerwenigsten – siehe Eingangszitat!