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Ausländische Akademiker dürfen länger nach Arbeit suchen

Am 1. August 2012, ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten- Richtlinie der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Das Gesetz geht über die Vorgaben der EU hinaus und eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland, weil sie nach dem Studium für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten können. 

Ausländische Studierende können nach ihrem Abschluss jetzt 18 Monate -  bisher 12  Monate in Deutschland nach einer qualifizierten Arbeit suchen und während dieser Zeit arbeiten. Haben sie eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsstelle gefunden, muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr - wie bisher – einer Arbeitsaufnahme zustimmen. Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann. Während des Studiums können die ausländischen Studierenden nun 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben.

LISAs Grundsätze zur Berufsorientierung und Übergangsgestaltung

In dem Förderprogramm „Lokale Initiativen zur Integration junger Migranten in Ausbildung und Beruf - LISA“ hat die Robert Bosch Stiftung von 2006 bis 2011 lokale Projekte an 30 Standorten bis zu drei Jahre gefördert mit dem Ziel, positive Beispiele aktivierender lokaler Praxis zu entwickeln, zu verstetigen und Netzwerkstrukturen zu stärken. Die Erfahrungen und Erkenntnisse dieses Programms wurden nunmehr als „Grundsätze zur Berufsorientierung und Übergangsgestaltung in der Migrationsgesellschaft“ zusammengefasst.
In der abschließenden Bemerkung zu diesen Grundsätzen wird hervorgehoben: „Betrachten wir die Prozesse in der LISA-Praxis genauer, so zeigt sich, dass eine individuelle, differenzierte und lebensweltbezogene Berufsorientierung und lokal vernetzte Übergangsgestaltung eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Sie ist vielschichtig und fordert Projektakteurinnen, kommunale Entscheidungsträgerinnen, pädagogische Fachkräfte und Verantwortliche aus den Betrieben sowie Jugendliche und Eltern, aber auch Programmleitung und Projektberaterinnen in vielfältiger Weise zum Lernen und Umdenken heraus.“ 

Grundsätze einer gelingenden Berufsorientierung und Übergangsgestaltung in der Migrationsgesellschaft: Erfahrungen aus der Praxis des Programms „Lokale Initiativen zur Integration junger Migranten in Ausbildung und Beruf - LISA“

Sprachenreiches Europa

Language Rich Europe (LRE) ist ein Netzwerk-Projekt, das zur Verbesserung der Politik und der Praxis für und in den mehrspra-chigen Gesellschaften Europas beitragen will. 

Die – bisher - beteiligten Länder beschreiben auf der Website anhand eines für alle Länder einheitlich erstellten Kriterienkatalogs die Politik, die Entwicklung und den Stand ihres Landes zur Mehrsprachigkeit in den Bereichen:
•    vorschulische Erziehung,
•    Grundschulbildung,
•    Sekundarstufe,
•    Hochschule und Weiterbildung,
•    Audiovisuelle Medien und Presse,
•    Öffentliche Dienste und Räume,
•    Unternehmen.

In allen den erwähnten Domänen werden sowohl die Landes-, Regional- und Minderheitensprachen als auch die Sprachen der Einwanderer einbezogen. - Für Deutschland werden das „Linguistic Diversity Management in Urban Areas – LiMA“, Hamburg, und das Goethe-Institut als Ansprechpartner genannt. Das gesamte Netzwerk wird unter der Federführung des British Council Lifelong Learning Programme von der Europäischen Union gefördert; die 1200 politischen Entscheidungsträger und Praktiker des Netzwerks aus den 24 Ländern und Regionen Europas wurden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft, öffentliche Dienste und Medien gewonnen.

Selbstständige mit Migrationshintergrund

Im Jahr 2009 erfolgten 130.000 Existenzgründungen durch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, dies entspricht etwa 30% aller in Deutschland erfolgten Existenzgründungen. Festzustellen ist: 

  • Die Heterogenität des Gründungsgeschehens nach Herkunftsland hat deutlich zugenommen. Die größten Zuwächse lassen sich bei den osteuropäischen Staaten, insbesondere bei den neuen EU-Mitgliedern, verzeichnen. 
  • Absolut gesehen sind die Selbstständigenzahlen seit dem Jahr 2005 um 96.000 Personen auf etwa 678.000 Selbstständige mit Migrationshintergrund im Jahr 2009 angestiegen. 
  • Selbst zugewanderte Personen sind in der Gruppe der Selbstständigen unter den Personen mit Migrationshintergrund weiterhin am stärksten vertreten. 
  • Die Frauenanteile unter den Selbstständigen nach Migrationshintergrund sind leicht gestiegen sind. 

Diese Kernaussagen sind aus der Untersuchung „Unternehmensgründungen von Migranten und Migrantinnen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von evers und jung zu entnehmen. Die sehr umfangreiche Studie geht folgenden Fragen nach:

  •  Was sind typische Merkmale, die sich für diese Gründungen beschreiben lassen?
  • Wie stark ist das Gründungsgeschehen auf die „ethnische Ökonomie“ konzentriert?
  • Welche Ressourcen stehen den Gründern zur Verfügung?
  • Gibt es spezifische Hemmnisse von Personen mit Migrationshintergrund auf dem Weg zur Gründung?
  • Welche Eintrittsszenarien in die Gründung dominieren?
  • Welche Rolle spielen dabei Unternehmensübernahmen?
  • Wie gut sind die Gründungen vorbereitet?
  • Werden bestehende Beratungsangebote in ausreichendem Maße genutzt? 

Eine der Empfehlungen der Studie greift das Themenfeld „Förderung der Kenntnis der deutschen Sprache“ auf: „Die Bedeutung von guten Sprachkenntnissen ist für die erfolgreiche soziale und ökonomische Integration in die deutsche Gesellschaft unbestritten. Im Fall von Gründern und selbstständigen Personen gilt dies in besonderem Maße, da Aufgaben mit sehr unterschiedlichen Sprachkonventionen und -anforderungen erfüllt werden müssen: ein Business-Plan sollte geschrieben werden, Gespräche mit Banken geführt werden, Kundenkontakte müssen gepflegt und neu akquiriert werden, Kontakte zu Behörden sind notwendig. Eine ausreichende Förderung des deutschen Spracherwerbs unter Personen mit Migrationshintergrund stellt somit auch aus der Perspektive der Gründungsförderung eine unverzichtbare Voraussetzung dar.“

Unternehmensgründungen von Migranten und Migrantinnen -
Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

 

Für das Thema "Selbstständige mit Migrationshintergrund" lohnt sich auf jeden Fall ein Besuch der Website der IQ Fachstelle Existenzgründung.

Arbeit sehen und hören

Lehrkräfte, die berufsbezogenes Deutsch unterrichten, sind oft auf der Suche nach Filmen oder Videos, in denen Situationen am Arbeitsplatz – möglichst realistisch und kurz – dargestellt werden – und in denen auch relevante „Arbeits-Gespräche“ – auf Deutsch – geführt werden. Sie können hier fündig werden: 

1. Von der Altenpfleger/in bis zur Zytologieassistent/in bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) berufskundliche Filme an, in denen die verschiedenen Berufsbilder, teilweise mit Szenen aus dem Arbeitsalltag, vorgestellt werden. In weiteren Filmen werden auch berufsübergreifende Themen (z.B. zu Bewerbungsstrategien, zum Berufswiedereinstieg und zum Berufsinformationszentrum der BA) aufgegriffen. – Der größte Teil der zur Verfügung stehenden Filme entstand wohl im Auftrag der BA, einige Filme wurden von Kooperationspartnern der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.

2. Die Website der „Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung  möchte dazu beitragen, dass Beschäftigte bei Unterweisungen zum Arbeitsschutz direkt angesprochen werden; bei der Auswahl und vor dem Einstellen von frei verfügbaren Videos wird darauf geachtet, ob sie inhaltlich, didaktisch und optisch anspruchsvoll gestaltet wurden. „Dabei kommen vielfach Videoclips, Kurzfilme bzw. Filmsequenzen zum Einsatz, da diese besonders dazu geeignet sind, Sicherheits- und Gesundheitsthemen positiv zu besetzen und somit die Vermittlung des Themas bedeutend erleichtern.“ Erarbeitet wird „ein Forum, in dem diese Filme gesammelt und systematisch geordnet angeboten werden und in dem Fachleute sich über betrieblich gut einsetzbare Filme informieren und austauschen können.“  - In der internetbasierten Mediathek wurden die gegenwärtig im Internet frei zugänglichen Filme und Arbeitsschutzclips gesichtet und verlinkt. Das Verzeichnis listet zurzeit 294 Videos auf , zahlreiche Berufsbilder lassen sich dort finden, aber auch Themen wie z.B. die Pausengestaltung und Fitnesstipps. – Dass manche der Filme mit einem stark erhobenen Zeigefinger arbeiten, liegt wohl an dem Themenzugang „Arbeitsplatzsicherheit“.

Die deutsche Sprache in der Lebenswelt

Von den in Deutschland lebenden Türken (befragt wurden Personen ab 15 Jahren) sind ein Drittel (31%) der Auffassung, dass sie besser Deutsch als Türkisch sprechen, allerdings sprechen 70% der 15-30-Jährigen besser Deutsch als Türkisch. - Jugendliche unter 15 Jahren wurden hier übrigens nicht befragt. - Über Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache berichteten die Befragten vor allem beim Ausfüllen von amtlichen Formularen (63%) und bei Gesprächen mit Ämtern und Behörden (50%). Beim Einkaufen, bei der Verständigung mit Nachbarn und Kollegen und beim Einkaufen werden nur geringe bis kaum Sprachschwierigkeiten angezeigt. „Gegenüber 2010 haben sich die berichteten Sprachschwierigkeiten insgesamt etwas reduziert.“

Diese Einschätzungen zu ihrer sprachlichen Situation sowie weitere Einschätzungen zu den „Lebens- und Wertewelten von Türken in Deutschland“ ermittelten die Meinungsforschungs-institute INFO GmbH (Berlin) und Liljeberg Research International Ltd. Sti. (Antalya/Türkei). Befragt wurden insgesamt 1.011 Personen mit türkischem Migrationshintergrund. Die gesamte Studie sowie eine Pressemitteilung mit einer komprimierten Zusammenfassung der Ergebnisse stehen als Download auf der Website der INFO GmbH zur Verfügung. 

Wenn der Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich ist

Immerhin, ein Schritt nach vorn bei der rechtlichen Regelung des Ehegattennachzugs von Ehepartner/inn/en aus Drittstaaten: In Deutschland gilt jetzt nur noch eingeschränkt die gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu ihren deutschen Partnern. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen muss hier das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 04.09.12 (Az.: 10 C 12.12) entschieden. - Die Niederlande und Österreich hatten übrigens bereits infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 15.11.2011in der Sache Murat Dereci) gänzlich von der Anforderung von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug in Bezug auf türkische Staatsangehörige abgesehen. 

 

Petra Szablewski-Çavuş war für Sie im Netz unterwegs.