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Glossar

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„Einfache Sprache“ zielt ebenso wie „Leichte Sprache“ darauf ab, sprachliche Barrieren für Menschen mit geringen Lesefähigkeiten abzubauen, orientiert sich aber mehr noch als „Leichte Sprache“ an der Standardsprache. Sie ist gekennzeichnet durch leicht verständliche bzw. häufig verwendete Wörter, kurze Sätze und einen klaren Aufbau von Texten. Während „Leichte Sprache“ durch Trennung von Wörtern mit Bindestrichen und sehr kurzen Hauptsätzen (maximal acht Wörter) unter Umständen seltsam auf Menschen ohne Behinderungen wirken kann, erscheint „Einfache Sprache“ natürlicher.

„Leichte Sprache“ bewegt sich auf A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER – siehe www.europaeischer-referenzrahmen.de); „Einfache Sprache“ kann hingegen eher mit dem Niveau A2 bis B1 assoziiert werden.

Links: <link https: www.netzwerk-iq.de fileadmin redaktion downloads iq_publikationen iq_konkret>www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/IQ_Publikationen/IQ_konkret/2017_01_IQ_konkret.pdf S.32-33  

Siehe auch:
Leichte Sprache, Bildungssprache

Empowerment kann allgemein gefasst werden als Stärkung der Handlungs-, Entscheidungs- und Interventionskompetenzen von diskriminierten Menschen. Empowerment soll in Bezug auf Rassismus dazu führen, dass sich rassistisch Diskriminierte gegen Rassismen wehren und Machtverhältnisse offenlegen.

Die Empowerment-Arbeit umfasst:

  • den Prozess, durch den eine unterdrückte Gruppe ein Bewusstsein über ihre eigene gesellschaftliche Lage erlangt;
  • darauf bezogen die Entwicklung von Handlungskompetenzen zur erfolgreichen Konfliktbewältigung und um sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

Self-Empowerment kann dabei dem Verständnis Schwarzer Theoretiker_innen folgend nur zwischen rassistisch diskriminierten Personen erfolgen, wenn es um Selbstermächtigung gegen Rassismen geht. Auch in Bezug auf andere Arten der Herabsetzung und Ausgrenzung (Homophobie, Islamophobie u. a.) hat sich vielerorts diese Prämisse durchgesetzt.

Für die Förderperiode 2007-2013 hat die EU das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Durchführung des nationalen ESF-Programmteils "Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika" beauftragt.

Ziel des ESF-BAMF-Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung ist es, Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht mit beruflicher Qualifizierung und betrieblichen Praxisphasen zu verbinden. Dadurch soll gezielt auf die sprachlichen Anforderungen von Qualifizierung und Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Migrationshintergrund, die im Leistungsbezug nach SGB II bzw. III stehen. Personen ohne Leistungsbezug sind seit kurzem (Stand März 2012) in begrenzter Zahl zur Kursteilnahme zugelassen.

Deutschlandweit gibt es für dieses Programm 122 Fördergebiete. In jedem Fördergebiet ist jeweils ein Träger mit seinen Kooperationspartnern berechtigt, die ESF-BAMF-Kurse durchzuführen.

Weitere Informationen zum Programm und zu seiner Umsetzung finden Sie unter www.bamf.de.