Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verbessert die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) und vergrößert damit den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber eines Betriebs. Hier erhalten Sie Informationen rund um das Thema.