„Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Das Angebot der berufsbezogenen Deutschsprachförderung umfasst Basiskurse mit dem Ziel B2, C1 und C2 und Spezialberufssprachkurse mit dem Ziel A2 und B1. Diese haben als Ziel das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau entsprechend dem GER. In berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen dagegen werden in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen erworben, die im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme oder Beschäftigung besonders relevant sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DeuFöV).

Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.01.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Im Auftrag vom BAMF wurde von telc GmbH eine neue additive Zusatzqualifizierung ZQ BSK entwickelt. Diese Zusatzqualifizierung besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind, um eine möglichst effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Am Ende der Zusatzqualifizierung steht die Erstellung eines Portfolios.

Die Einrichtungen der Zusatzqualifizierung können die genaue Gestaltung von Präsenz- und
Selbstlernphasen flexibel handhaben. Welche Inhalte in die Präsenzphase sowie in die vor- und
nachgelagerten Selbstlernphasen fallen, wird die passage Akademie nach eigenem Konzept anpassen.
Die Unterrichtseinheiten verteilen sich wie folgt auf die Workshop-Phasen der acht Module:


Konzeption mit einem Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen.

Die Qualifikation der Lehrkräfte zählt zu den wichtigsten Einflussfaktoren für einen erfolgreichen Sprachunterricht, da die Lehrkraft mit ihren pädagogischen Entscheidungen eine Vielzahl von Einzelfaktoren und gruppendynamischen Prozessen beeinflussen und verbessern kann. Die vorliegende Konzeption einer kompetenzorientierten modularen Zusatzqualifizierung (8 Module mit 80 UE in Präsenzphasen) basiert auf einer gründlichen Analyse bestehender wissenschaftlicher und fachlich-praktischer Erkenntnisse zu berufsbezogenem Deutschunterricht. Parallel dazu wurde ein Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen in Anlehnung an das GRETA-Kompetenzmodell entwickelt, mit dem die angestrebte professionelle Handlungskompetenz von Lehrkräften in Berufssprachkursen abgebildet werden kann.

Hier finden Sie die Konzeption.


Zielgruppe

Lehrkräfte mit

·      der Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen

und

·      Unterrichtserfahrung in Integrationskursen und Berufssprachkursen nach § 45 a AufenthG in Höhe von 300 UE.

Nach  § 18 Abs. 1 DeuFöV müssen Lehrkräfte der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das Sprachniveau C 1 nach dem GER für Sprachen und die erforderliche Eignung vorweisen.

Zugangsvoraussetzungen - neu ab 01.07.2022

  • An allen ab sofort beginnenden ZQ BSK können vorrangig alle nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV zugelassenen Lehrkräfte teilnehmen, sofern diese eine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen.
  • Der Nachweis über die Unterrichtspraxis von mindestens 300 Unterrichtseinheiten in Integrations- und Berufssprachkursen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Tag der Antragstellung entfällt ab sofort.
  • Das BAMF fördert eine (einmalige) Teilnahme an der ZQ BSK auf Grund der oben genannten Bescheinigung des Kursträgers Die Förderung (aktueller Fördersatz in Höhe von 840 EUR pro Person) erfolgt gegenüber den Einrichtungen der ZQ BSK.
  • Darüber hinaus können alle anderen Interessent/inn/en, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, d.h. über keine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV verfügen und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen können, als Selbstzahlende an der ZQ BSK teilnehmen, sofern in der ZQ BSK freie Kapazitäten vorhanden sind.

Termine in Hamburg

Als akkreditierter Träger führt die passage gGmbH diese Qualifizierung seit September 2020 durch.

Die verschiedenen Durchgänge werden jeweils per Mail beworben.

Der nächste Durchgang findet von November 2022 bis Februar 2023 statt: 

Vorbereitungstreffen (online): Donnerstag 27.10.2022, 18:00 - 19:30
Beratungsgespräche - pro Person 15 Minuten (online) : Freitag 28.10.2022, 10:00 - 19:00 Uhr

Termin 1: 04./05.11.2022
Termin 2: 25./26.11.2022
Termin 3: 09/10.12.2022
Termin 4: 20./21.01.2023
Termin 5: 03./04.02.2023
Termin 6: 17./18.02.2023

Die Termine finden jeweils freitags von 15:00 bis 19:00 bzw. 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr statt.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob die Zusatzqualifizierung in Präsenz durchgeführt werden kann, oder ob wir aufs digitale Format ausweichen müssen. Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen in Kürze.

Ort

passage Akademie
passage gGmbH
6. OG, Nagelsweg 10, 20097 Hamburg

Die passage gGmbH führt ihre Präsenzveranstaltungen gemäß einem Hygienekonzept nach behördlicher Anordnung durch.

Bis Ende des jahres 2021 werden die Qualifizierungen - entsprechend der Vorgaben und eingeräumten Möglichkeiten des BAMF - virtuell durchgeführt.

Anmeldeverfahren

Als akkreditierter Träger führt die passage Akademie Durchgäng dieser Qualifizierung seit September 2020 durch und bewirbt neue Durchgänge per E-Mail. Tragen Sie sich gerne in unsere Interessentenliste (Button weiter unten) ein, wenn Sie über die nächsten Qualifizierungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten. Wir vergeben die Plätze nach Eingang der Anmeldung, Eignung und nachgewiesenen Grundanforderungen.

Sobald eine Anmeldung für einen Durchgang möglich ist, können Sie über den in der Mail angegebenen Link auf eine Webseite gelangen und über den Button Ihr Interesse an der Teilnahme zu konkreten Terminen bekunden. Sollten Sie für einen Platz in Frage kommen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Aufforderung, Ihre Nachweise über die Lehrbefähigung in Integrationskursen sowie 300 geleistete UE in digitaler Form einzureichen. Danach gehen die Daten an das BAMF zur Bestätigung der Förderfähigkeit der ausgewählten Teilnehmer*innen und im Anschluss bitten wir um Überweisung der Verwaltungsgebühr von 60 Euro. Die restlichen Kosten der Fortbildung trägt das BAMF.

Die Durchgänge 2021 sind leider bereits ausgebucht. Derzeit läuft KEIN Anmeldeverfahren. Signalisieren Sie uns Ihr Interesse an zukünftigen Qualifizierungen doch gern über das Formular weiter unten.


Weitere Termine und Orte

Die passage Akademie hofft, auch 2022 weitere Durchläufe der Additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen in Hamburg durchführen zu können. Sollten Sie daran Interesse haben, möchten wir Sie bitten, dieses über den folgenden Button zu bekunden.

Bitte beachten Sie: Dies ist KEINE Anmeldung zu additiven Zusatzqualifizierung. Sie tragen sich damit in unseren Verteiler ein und bekommen die Benachrichtigung zum nächsten anstehenden Durchgang per Mail.

Vielen Dank.

Weitere Informationen:

akademie(at)passage-hamburg.de