Fachliche Begleitung zum berufsbezogenen Sprachförderprogramm

Mit Inkrafttreten der neuen „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)"auf der Grundlage des § 45a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes startete am 1.Juli das neue Bundesprogramm zum berufsbezogenen Deutsch. Bis Ende 2017 wird es ab jetzt parallel zum dann endenden ESF-BAMF-Programm  unter der Koordination des BAMF flächendeckend Angebote geben, die aus Bundesmitteln finanziert sind. Bildungspolitisch ist dies sehr zu begrüßen, weil damit im Anschluss an die Integrationskurse ein regelhaftes und nicht ESF-gefördertes Sprachbildungsprogramm etabliert wird, das sich an den besonderen kommunikativen Anforderungen am Arbeitsplatz und in der beruflichen Qualifizierung orientiert.

Besonders im Hinblick auf die Spezialmodule im Kontext der Anerkennung sowie die fachspezifischen Module kann sowohl an die Erfahrungen aus dem Förderprogramm IQ als auch aus dem ESF-BAMF-Programm angeknüpft werden. Zudem sollen die Module mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik kombiniert werden können. Die Aufgabe der Fachstelle ist es, bestehende Ansätze und Konzepte zu bündeln und Modul-Prototypen für den bundesweiten Transfer vorzulegen. Dies wird in enger Kooperation mit der Praxis erfolgen. Darüber hinaus wird die Fachstelle in Zusammenarbeit mit den IQ-Landesnetzwerken ihre Angebote zur Lehrkräftequalifizierung weiter ausbauen.

Als kritisch bewerten wir die obligatorische Zertifikatsprüfung am Ende der Basismodule B2-C2: Es steht zu befürchten, dass die Kursinhalte angesichts eines Umfangs von 300 UE pro Basismodul vorrangig auf die Prüfungsvorbereitung und weniger an den tatsächlichen Bedarfen orientiert sind.

Das Programm versteht sich als „Lernendes Instrument": Die Umsetzung wird u.a. von einem Fachgremium begleitet, dem neben dem BMAS und dem BAMF auch Mitglieder des Dialoggremiums Berufsbezogenes Deutsch angehören.

Iris Beckmann-Schulz