Das Netzwerk SprachenRechte tritt bezugnehmend auf die UN-Menschenrechtspakte (1966) und die Allgemeine Erklärung der Sprachrechte (1996) für das Grundrecht eines jeden Menschen auf Schutz und Förderung seiner sprachlichen Identität ein. Das Netzwerk SprachenRechte verwehrt sich gegen alle Maßnahmen, die eine Anpassung an Sprache und Kultur der Mehrheitsgesellschaft erzwingen (Assimilation). Vielmehr sollen das Erlernen der Sprache der Mehrheitsgesellschaft und das Kennenlernen ihrer Kultur auf der Grundlage vollkommen freier Entscheidung möglich sein. Auf die sprachliche Identität von Flüchtlingen ist besonders Rücksicht zu nehmen, um faire Asylverfahren sicher zu stellen.