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Presseschau

Ausgrenzung und Rassismus in Worten: ein trauriger Anlass zum Nachdenken über Sprache

Das beherrschende Thema der letzten Wochen im Kontext von Migration und Integration in Deutschland waren die erschütternden Erkenntnisse zu den mindestens zehn Morden aus Ausländerhass des „Nationalsozialistischen Untergrund - NSU“. Noch ist nicht ausreichend geklärt, wer alles hinter dieser Terrorzelle steht oder gestanden hat; die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vermutet inzwischen mit einiger Sicherheit, dass die Terrorzelle seit mindestens zehn Jahren existiert. 

 

Vor allem, die kritische Öffentlichkeit ist nicht „nur“ von der Tatsache erschüttert, dass die Ermittlungen in den Mordfällen allzu lange Zeit unter dem Verdacht von Bandenkriminalität ermittelt wurde und den offensichtlichen Spuren von Rassismus kaum bis gar nicht Rechnung getragen wurde. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat vermisst diesbezügliche eine gesellschaftliche Debatte über Rassismus in Deutschland. Er ist „geschockt über das, was da bekannt geworden ist. (...) Der Begriff Döner-Morde macht mich wütend. Er war schon immer falsch, aber wie kann man ihn weiter gedankenlos benutzen und nicht einmal nach den Opfern fragen? Stattdessen wurden sie noch verunglimpft, indem man ihnen Straftaten andichtete“. Er fordert die „Aufklärung der Morde bis ins kleinste Detail. Das muss öffentlich geschehen und nicht hinter verschlossenen Türen. Und ich erwarte Anteilnahme auch von der Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin könnte die Hinterbliebenen einladen. Das wäre eine Geste, wie ich sie erwarten würde“

(http://www.fr-online.de/neonazi-terror/vorsitzender-der-tuerkischen-gemeinde--der-begriff-doener-morde-macht-mich-wuetend-,1477338,11147612.html).

 

Kurz und sehr präzise geht das Deutsch-Türkisches Jugendwerk e.V. der Frage nach, wie die Sprache die systematische Ausgrenzung mit Unworten betreibt und erläutert mit Blick auf die Sprachregelungen zu der Mordserie, wie sie in der Öffentlichkeit verwendet wurden: „Die Bezeichnung eines Mordes steht für die Definition des Motives oder das Tatmuster der oder des Täters. Es gibt den Raubmord, den Sexualmord, den Serienmord, etc. Doch die Logik der systematischen Diskriminierung funktioniert anders. Die Medien zelebrieren die Ausgrenzung, indem sie eine Mordserie zu „Döner-Morden“ erklären.“ Und unter Bezug auf die Sonderkommission, die in der Mordserie als „SoKo Bosporus“ ermittelte, wird gefragt: „Nicht umsonst wurde die SoKo Bosporus in Nürnberg gegründet, die beiden ersten Morde, wie auch der sechste, fanden ebendort statt. Weshalb erfolgte eine mentale Verlegung an die Meerenge von Istanbul, während alle Tatorte für alle ersichtlich in der Bundesrepublik liegen? Wäre eine „SoKo Franken“ nicht die realitätsorientiertere gewesen?“ (http://www.dtjw.de/download/pressemitteilung_doener-morde_dtjw.pdf )

 

Auf die Frage in einem Interview des Deutschlandfunks mit Zafer Șenocak, ob er den Begriff Dönermorde als verächtlich empfinde, antwortete der Schriftsteller und Publizist : „Absolut! Absolut! Was heißt das denn? Was soll das denn bedeuten? Ist da ein Döner ermordet worden, oder was ist das für eine Sprache? Es ist einfach nicht zu verstehen, dass man solche Dinge in die Welt setzt. Das sind Menschen, die haben Namen. Da sagt man, das sind Morde an diesen und diesen Personen. Ich finde, nicht mal ihr Hintergrund ist wichtig, sondern dass sie einfach als Menschen sichtbar sind. Und das waren ja auch nicht alles Dönerverkäufer, mein Gott. Also es ist wirklich schrecklich! Und was ich auch immer wieder beobachte, seit Jahren, wenn so etwas passiert, wenn ein Mensch attackiert ist, angegriffen worden ist, verletzt worden ist, getötet worden ist, der nicht deutscher Herkunft ist: Unglaublich schnell ist die Polizei mit der Feststellung, ein ausländerfeindlicher Hintergrund sei auszuschließen.“ (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1606427/ )

 

„Sprache ist verräterisch, und im Fall der sogenannten Döner-Morde war sie es gleich mehrfach: Denn nicht nur die Morde – zehn Tote in einem Jahrzehnt! – werden mit der Metapher vom Imbissstand gleichzeitig verniedlicht und unsichtbar gemacht. Schließlich richteten sich die Taten nicht gegen Mittagssnacks, sondern gegen Menschen.“ – So der Kommentar im Tagesspiegel am 19.11.2011, der auch auf die Stellungnahmen des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Instituts für Menschenrechte hinweist .(http://www.tagesspiegel.de/politik/durch-sprache-wurden-opfer-symbolisch-ausgebuergert/5864932.html)

 

„Und da ist noch eine Frage: Wie viele Morde liegen falsch etikettiert in den Ablagen der Behörden? Oder wie mein Vater sagen würde: „Bir dogru saat, yetmis sene namazdan degerli“ – eine Stunde Gerechtigkeit ist mehr wert als siebzig Jahre Gebet.“ – so die Kolumnistin Hatice Akyün, die lieber lustige Geschichten über Klischees schreiben würde, als sich darüber Gedanken machen zu müssen, wie weit der der Weg vom Spitznamen "Döner-Tasche" zu den "Döner-Morden" ist. (http://www.tagesspiegel.de/berlin/mein-glaube-an-den-staat-ist-erschuettert/5867990.html).

 

Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat inzwischen den Begriff „Döner-Morde“ in einem Schreiben an die zuständige Jury als „Unwort des Jahres“ vorgeschlagen: „Diese, in weiten Teilen von Medien und Öffentlichkeit unreflektiert verwendete Wortwahl, bezieht sich auf eine rassistisch motivierte Mordserie. Zugleich werden unsere Mitbürger, die zu Opfern wurden und von denen die wenigsten tatsächlich einen Döner-Imbiss betrieben hatten,mit dieser Wortwahl als „fremd“ stigmatisiert. Der Begriff „Döner-Morde“ ist in jeder Hinsicht falsch. Er ist beleidigend, ausgrenzend und für die Verwendung in einem demokratischen Diskurs unangebracht.“ 

(http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Doener-Morde-als-Unwort-des-Jahres-vorgeschlagen-id17603356.html)

 

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DaZ@work-Presseschau vom September bis Dezember 2011

Diskriminierung am Arbeitsplatz trifft besonders Migranten

„Die Globale Wirtschaftskrise öffnet die Tür für mehr Diskriminierung am Arbeitsplatz.“ Dieses Fazit zieht die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zum Thema Diskriminierung.“ Der Gesamtbericht mit dem Titel „Gleichheit bei der Arbeit: die andauernde Herausforderung” dokumentiert, dass Diskriminierung vielfältiger geworden ist. Mehrfachdiskriminierung – beispielsweise aufgrund von Geschlecht und Herkunft - sei eher die Regel als die Ausnahme. 

 

In den Schlussfolgerungen betont der Bericht, dass der Kampf gegen Rassismus wichtiger denn je sei. Speziell Arbeitsmigranten erfahren weitverbreitete Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie innerhalb von Arbeitsverhältnissen. - Dies wiederum gelte vor allem für die Frauen unter ihnen - . Hinzu komme, dass sie häufig von sozialen Sicherungssystemen ausgeschlossen werden.

 

"Das Recht auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ist integraler Bestandteil einer Politik für menschenwürdige Arbeit, für nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum und für mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit", betonte der ILO-Generaldirektor Somavia bei seiner Vorstellung des Berichts. "Dazu ist eine Politik nötig, die nicht nur auf Wirtschaftswachstum ausgerichtet ist, sondern zugleich auch auf Beschäftigung, sozialen Schutz und Arbeitsrechte. Regierungen, Sozialpartner und Zivilgesellschaft müssen dafür an einem Strang ziehen."

 

 

EU-Studie zur Integration von Migrant/inn/en in den Arbeitsmarkt

 

Im Auftrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wurde eine Studie zur Situation von Immigranten in den Staaten der Europäischen Union erstellt. Die Untersuchung thematisiert den rechtlichen Status und die Beschäftigungssituation, von Migranten, Integrationshemmnisse - z.B. im Bildungsbereich – sowie politische Einflussfaktoren und die Auswirkungen von Zuwanderung auf die Lohnentwicklung und den Sozialstaat. „Mit dieser Studie soll ein Überblick über die Situation der Einwanderer in der Europäischen Union gegeben werden, wobei schwerpunktmäßig auf den Prozess ihrer Integration und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt eingegangen wird. Die Studie umfasst sechs Abschnitte, … . Soweit möglich, wird eine getrennte Analyse für die Mitgliedstaaten der EU-15 und der EU-12 vorgenommen, da die Einwanderungsmuster in den beiden Regionen sehr stark voneinander abweichen.“

 

In den Politischen Empfehlungen wird u.a. zur „Förderung von Einführungsprogrammen für Einwanderer“ formuliert: 

„Einführungsprogramme beinhalten Sprachkurse, berufliche Bildung, staatsbürgerliche Erziehung und grundlegende Informationen zum Aufnahmeland. Beispiele für solche Programme finden sich in den meisten EU-Ländern. …. Gelegentlich wurde Kritik laut, dass diese Programme nur wenig Relevanz zum Arbeitsmarkt hätten, weshalb eine schrittweise Anpassung der Inhalte an eine beschäftigungsorientierte Sprachausbildung vorgenommen wurde. Gute Praxis wäre es, wenn alle Ausländer über 18 Jahre unabhängig von der Kategorie ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder der Länge des Aufenthalts beauflagt würden, an einem dreijährigen Sprachkurs teilzunehmen, der wirtschaftsorientiert und zeitlich flexibel ist. Das Europäische Parlament sollte sich daher für erfolgreiche Einführungsprogramme für Einwanderer in allen Teilen der EU engagieren. (Seite IX der Deutsche Zusammenfassung)

 

Die weiteren Empfehlungen beziehen sich auf die

  • Sensibilisierung für die Bedeutung von Antidiskriminierung
  • Wirksame Durchsetzung und Durchführung von Antidiskriminierungsgesetzen
  •  Bereitstellung von Sprachendiensten für Einwandererkinder
  •  Verbesserung der Erwerbsbeteiligung der Einwanderer
  •  Verbesserung der Möglichkeiten für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Integration durch Austausch

 

Das Programms "IdA - Integration durch Austausch" arbeitet mit Partnerorganisationen aus Europa von 2008 bis 2015 daran, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen benachteiligter Menschen durch transnationale Austauschprojekte zu verbessern. In Deutschland werden mit Mitteln aus dem BMAS und dem ESF 69 Projektverbünde gefördert. Eine erste Zwischenbilanz des Programms zog am 1. und 2. Dezember 2011 die Konferenz "IdA - Mobilität und Qualität für den Arbeitsmarkt in Europa" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.  

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die bisher erzielten Ergebnisse des IdA-Programms sowie die Perspektiven, die es für transnationale Mobilitätsprogramme für benachteiligte junge Menschen in Europa gibt. Nachzulesen ist die Zwischenbilanz in der Broschüre "Mit IdA neue Wege gehen" .

 

 

Niedriglohnsektor

 

„Der Niedriglohnanteil der Ausländer fällt mit 35,2 % deutlich höher aus als jener der Deutschen mit 16,7 %. Bei Personen mit Migrationshintergrund erster Generation liegt der Niedriglohnanteil mit 35,8 % im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund mit 15,9 % auf einem deutlich höheren Niveau.“ 

Dazu die Studie des BAMF: Migranten im Niedriglohnsektor unter besonderer Berücksichtigung der Geduldeten und Bleibeberechtigten

 

 

 

Berufsmobilität 

 

Sind Migranten mobiler für den Beruf als Deutsche? Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) bejaht diese Frage: Beruflich bedingte Mobilität unter Menschen mit Migrationshintergrund ist deutlich weiter verbreitet als unter Deutschen ohne Migrationshintergrund. Für diesen Unterschied sieht Heiko Rüger vom BiB insbesondere zwei Gründe: „Studien zeigen, dass Erwerbstätige mit ausländischen Wurzeln einen starken Willen haben, gesellschaftlich aufzusteigen. Sie sind deshalb eher bereit, mobil zu sein, wenn der Job dies erfordert. Auf der anderen Seite spiegelt sich in der räumlichen Flexibilität auch eine größere wirtschaftliche Notwendigkeit wider.“ Menschen mit Migrationshintergrund hätten tendenziell schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und müssten diese oftmals mit Berufs- oder Betriebswechseln ausgleichen.

 

Die beobachteten Befunde gelten auch dann, wenn man unterschiedliche soziodemografische Merkmale wie Alter, Bildung oder Familienstand berücksichtigt. Insgesamt scheint unter den Personen mit Migrationshin-tergrund eine höhere Bereitschaft zur Mobilität vorzuliegen, wobei diese offensichtlich nicht auf vormalige Immigrationserfahrungen zurück zu führen ist. Davon ausgehend scheinen erwerbstätige Migranten in Deutschland zumindest besser an die zunehmenden Mobilitätsanforderungen des Arbeitsmarktes angepasst als Einheimische.

erschienen in: Hamburg review of social sciences, Vol. 5 (2011), S. 26-51 

 

 

Punktesystem für Deutschland 

 

Die Entwicklungen in einigen Ländern stehen im Kontrast zu eher günstigen Arbeitsmarktperspektiven in einigen anderen Ländern innerhalb der EU. Einer hohen Jugendarbeitslosigkeit, z. B. in Spanien und Griechenland, steht, so die Meldungen aus Wirtschaft und Politik,  einer Verknappung von Fachkräften, z.B.  in Skandinavien und in Deutschland gegenüber. Könnte die Stärkung von Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen Union zu einer Lösung beitragen?

 

Das Institut Zukunft der Arbeit (IZA ) entwickelt vor diesem Hintergrund im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaats Sachsen ein umfassendes Konzept für eine Punkte-Auswahlsystem in Deutschalnd. Eine Differenzierung zwischen permanenter und temporärer Arbeitsmigration ist Ausgangsbasis des vom IZA entwickelten Systems. Die Arbeitsmärkte sind zunehmend von schwankenden Bedarfslagen gekennzeichnet, die Bedeutung befristeter Wanderungsentscheidungen nimmt zu, und es treten neue Formen von Ketten und zirkulärer Migration auf. „Es ist deshalb ein Konzept erforderlich, das permanente und temporäre Arbeitsmigration in einem separaten Verfahren regelt, um den unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige Zielgruppe gerecht zu werden“. 

 

Neben den Kriterien Bildungs- und Berufsabschluss, Lebensalter und Arbeitsplatzangebot werden „Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B1)“ mit 10, Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mind. A2) mit 5 Punkte und gute bis sehr gute Englischkenntnisse (mind. B2) ebenfalls mit 5 Punkten von insgesamt 100 erreichbaren Punkten für Hochqualifizierte bewertet; für „nur“ qualifizierte Fachkräfte betragen die entsprechende Punktzahlen 15 bzw. 8 bzw. 5 Punkte von insgesamt 100 Punkten. Außerdem können „besondere Integrationsvorteile“ (z. B. Qualifikation des Lebenspartners, frühere Aufenthalte in der BRD oder Verwandtschaft in Deutschland) mit jeweils 5 (insgesamt aber höchstens 10) Punkten gewertet werden. - Der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses kann in dieser Kategorie ebenfalls mit 5 Punkten angerechnet werden. Mit anderen Worten: Nach diesem Punktesystem wird den Integrationskursen ein Wert von maximal 5 % für die Aufenthalts-Akzeptanz zugebilligt.  Das vorgeschlagene Punktesystem honoriert „nicht nur deutsche Sprachkenntnisse, sondern schafft auch die Möglichkeit, mit guten Englischkenntnissen im Auswahlverfahren erfolgreich zu sein. Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse findet in diesem Fall über die obligatorische Teilnahme an Integrationskursen statt, die gegenüber heute stärker auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten werden müssen“. 

 

Aus Sicht von Bildungsanbietern – im In- und Ausland – wäre hier die Rechenaufgabe zu lösen, unter welchen Bedingungen es sinnvoller wäre, Englischkurse für Migrat/inn/en anzubieten. Ob das BAMF hierüber bereits nachgedacht hat?

 

 

Neue Kunden für Deutschkurse

 

„Immer mehr Spanier und Griechen suchen in Köln einen Job - Viele gut ausgebildete 20- bis 30-Jährige besuchen VHS-Deutschkurse“.  – Noch sind solche Meldungen aus Köln, aber auch aus anderen Städten und Regionen, relativ vereinzelt in der regionalen Presse nachzulesen bzw. von Bildungsträgern zu hören. Es scheint sich aber ein Trend abzuzeichnen: Insbesondere qualifizierte junge, teils hoch qualifizierte Wanderungswillige, die sich in den EU-Krisenländern mit hoher (Jugend-) Arbeitslosigkeit und mit geringen Beschäftigungsperspektiven konfrontiert sehen, nutzen die EU-Freizügigkeitsregelungen, um auch in Deutschland „ihr Glück“ zu suchen. Und sie wissen, dass sie gute Deutschkenntnisse benötigen, um sich hier auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. 

 

 

Fachsprache Deutsch in der Altenpflege

 

Der Anteil der Pflegekräfte mit Migrationshintergrund ist in der Altenpflege überdurchschnittlich hoch und wird voraussichtlich noch ansteigen. Da pflegerische Tätigkeiten sehr stark personen- und beziehungsbezogen sind, ist die kommunikative Kompetenz der Pflegekräfte von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Pflege. Das Projekt “Fachsprache Deutsch in der Pflege“ hat die Verbesserung der fachsprachlichen und kommunikativen Kompetenzen von Altenpflegekräften mit Migrationshintergrund zum Ziel. Dadurch soll die Qualität der Pflege verbessert sowie Voraussetzungen für nachhaltige Qualifizierung der Zielgruppe erreicht werden, um so deren Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, neue Fachkräfte zu gewinnen und MitarbeiterInnen an das Unternehmen zu binden. Karin Behlke, Pädagogin, Lernberaterin und Fachberaterin für Organisationsentwicklung, die sowohl in einem Workshop als auch im Facharbeitskreis der Fachstelle ihre Erfahrungen zur  "Lernberatungsbasierten Sprachförderung
für Migrant/innen im Kontext Altenhilfe" vorstellte, wirkt als externe Expertin mit.  Hier der Link zu ihrer Präsentation.

Das Projekt wird von der Arbeiterwohlfahrt  Bundesverband e. V., Berlin, bis April 2014 durchgeführt  und im ESF-Programm "rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft" gefördert (http://www.bagfw-esf.de/projekte/4-aufruf/)

 

 

Lernportal www.ich-will-deutsch-lernen.de

 

Um Zugewanderte beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen und sie in ihren Handlungskompetenzen zu stärken, wird der Deutsche Volskhochul-Verban (DVV) in den kommenden drei Jahren das neue Lernportal ich-will-deutsch-lernen.de entwickeln. Das DVV-Lernportal www.ich-will-lernen.de  dient dabei als Vorbild. 

Inhaltlich wird sich das Curriculum an dem vorhandenen Konzept für Integrationskurse des BAMF orientieren. Es soll, zumindest in Ansätzen, den Alphabetisierungsbereich abdecken sowie zum Lernen bis Sprachniveau B2 geeignet sein. Das Lernportal soll sowohl für den begleitenden Einsatz in Kursen und im Blended-learnnig-Verfahren als auch zum Selbstlernen geeignet sein und wird vom BMBF gefördert. Der Launch ist vorgesehen für Mai 2013.

(http://www.grundbildung.de/projekte/ich-will-deutsch-lernen/)

 

„Deutsch als Fremdsprache“ auf der Lernbörse der Bundesagentur für Arbeit

 

Mit der LERNBÖRSE exklusiv will die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Beitrag zu einer lebenslangen Berufs- und Karrierebegleitung leisten. Die Angebote der LERNBÖRSE exklusiv sollen die bisherigen Formen beruflicher Weiterbildung ergänzen. Hierzu sollen am Markt erfolgreiche Lernprogramme eingesetzt werden (www.arbeitsagentur.de/lernboerse ). Teilnehmen können bzw. sollen Kundinnen oder Kunden einer Agentur für Arbeit oder einer Grundsicherungsstelle (Jobcenter), die zur Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung angemeldet sind. Die angemeldeten und betreuten Kundinnen und Kunden können arbeitsuchend, arbeitslos, ausbildungsplatzsuchend, ratsuchend sowie ohne Status sein. Eine individuelle Zuweisung der Lernprogramme erfolgt nicht. Betreute Kundinnen und Kunden können auf alle Lernprogramme der LERNBÖRSE zugreifen. Das Lernangebot wird bislang tutoriell nicht begleitet. Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb der Lernplattform (Forum, Mail, Chat) sind nicht vorgesehen. Allerdings werden die Lernenden durch eine technische Hotline unterstützt. Die Angebote in der LERNBÖRSE sollen im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungsgespräche aktiv eingesetzt werden. Nach der Bearbeitung des Lernprogramms soll ein personalisiertes Zertifikat ausgedruckt werden.

Im August 2011 wurde „die Bereitstellung von Lernprogrammen (Generallizenzen) mit den zur Ablauffähigkeit notwendigen Updates einschließlich technischer und inhaltlicher Aktualisierungen“ für die LERNBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung gliederte sich in drei Losen: Geschäftssprache Englisch (Los 1), Geschäftssprache Französisch (Los 2) und Sprachkurse Deutsch (Los 3): 

Los 3 soll auf „vertiefte Kenntnisse in der Umgangs-, Bildungs- und Geschäftssprache Deutsch“ zielen, „um die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und berufliche Qualifizierung in Deutschland ermöglichen.“ Zielgruppen sind Personen mit Deutsch als Zweitsprache sprechen (Erwachsene, die gering qualifizierte Tätigkeiten anstreben, Erwachsene, die eine Tätigkeit auf Fachkräfteniveau anstreben und Erwachsene mit akademischem Abschluss), Personen mit höherer Schulbildung bzw. Studium und Deutsch als Zweitsprache, schulungsungewohnte Personen mit Deutsch als Zweitsprache und schulungsungewohnte Personen mit Deutsch als Muttersprache.

Inzwischen wurde die Ausschreibung vergeben: Seit November 2011 entwickelt digital publishing – bzw. deren Geschäftszweig speexx - das online-Lernangebot „Deutsch als Fremdsprache“. – Da der Zugang zur LERNBÖRSE exklusiv nicht öffentlich ist und Informationen über die konkrete Ausgestaltung und den Stand der Entwicklung des Angebots bisher weder von der BA noch auf der Website von digital publishing noch in der Fachöffentlichkeit zu finden sind. haben wir uns direkt an speexx, digital publishing AG, München gewandt und auf unsere Anfrage diese Presseinformation zugeschickt bekommen.

 

E-Learning : 

 

Über die zunehmende Bedeutung des game based learning und über die prognostizierte schnell zunehmende Bedeutung von mobilen Endgeräten für E-learning schreibt sehr fundiert der 2011 Horizon Report des New Media Consortiums: (http://www.nmc.org/pdf/2011-Horizon-Report-de.pdf)

 

Neue Entwicklungen zu den Sprachtests beim Ehegattennachzug

Nachdem die Niederlande sich durch die fundierte Stellungnahme der Europäischen Kommission (Stellungnahme der Kommission zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (1.22 MB))  riskiert hätten, die entsprechende Klage eines türkischen Staatsbürgers vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verlieren, haben sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sprachtest beim Ehegattennachzug für türkische Staatsangehörige abgeschafft. Mehr Infos zum Ehegattennachzug

Snippelsnapp: Eine Erfolgsgeschichte

 

„Das Curry vorzubereiten sei »viel Snippelsnapp«, sagt Anna Sgroi auf Sizilianisch-Hamburgisch, und irgendwie ist man froh, dass es 1984 noch keine Integrationskurse gab.“ (http://www.zeit.de/2011/48/Genuss-Sgroi)

In dem Beitrag in DIE ZEIT wird die aus Sizilien stammende Sterneköchin und Autodidaktin Andrea Sgroi vom Restaurant Sgroi in Hamburg vorgestellt und veranschaulicht, dass „Integration“ – oder besser: Erfolg – im Beruf manchmal nicht mit dem Erlernen der deutschen Sprache gekoppelt sein muss.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle dringend an den Duden appellieren, „Snippelsnapp“ in den deutschen Wortschatz zu integrieren. 

 

 

Kesslers Knigge 

 

So ist das nun mal mit Ratgebern: Auch Negativbeispiele helfen oft nicht wirklich. Unter diesem Motto könnten Kesslers Knigge stehen, die dank eifriger Einsteller auf youtube einem interessierten Publikum zugänglich gemacht wurden. Einige Kostproben, die zum Bereich Arbeit und Beruf passen:

 

·         Kesslers Knigge 10 Dinge Arbeitsamt: http://www.youtube.com/watch?v=IzLVnAJ4mLQ

·         Kesslers Knigge:Bewerbungsgespräch: hhttp://www.youtube.com/watch?v=SyLENvN3DBA

·         Kesslers Knigge 10 Dinge Erster Arbeitstag. http://www.youtube.com/watch?v=kkQJWcfxyl4

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DaZ@work-Presseschau vom Februar bis Mai 2011

Unternehmensgründung – eine Einschätzung

„Am Anfang sei es schwierig gewesen“, sagt Mustafa Kilic. Hunderte Briefe und unverbindliche Angebote habe der Ulmer Bauunternehmer und Maurermeister schreiben müssen, bevor der erste Kunde anrief. „Deutsche Handwerker haben es leichter“, glaubt der gebürtige Türke. Denn deutsche Betriebe bestehen häufig seit mehreren Generationen. „Vielleicht hat einige auch der Name abgeschreckt“, vermutet Kilic. „Es gibt immer noch Berührungsängste und Vorurteile.“ Das bestätigt auch Selcuk Ceyhan, Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Alb-Donau (ADUV). „Es besteht außerdem eine gewisse Distanz zwischen deutschen und zum Beispiel türkischen Unternehmern.“  Dies zu ändern ist das Hauptziel des ADUV, der sich um die Belange ausländischer Unternehmer in der Region kümmert, zwischen Kammern und Firmen vermittelt oder Seminare anbietet. „Für viele ist das deutsche System erstmal kompliziert, vor allem, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist“, sagt Ceyhan. Die Sprache sei der Schlüssel zur Nachhaltigkeit ausländischer Betriebe – „damit auch Türken, Polen oder Kroaten später von Traditionsunternehmen sprechen können.“

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/wirtschaft/Migranten-als-Meister;art4325,940636

 

 

Unternehmensgründungen von Migranten – eine Studie

„Migranten neigen viel häufiger als Einheimische zur Gründung eines eigenen Unternehmens. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass dies oft eine Reaktion auf ihre vergleichsweise schlechten Chancen am Arbeitsmarkt ist.“ – Dies ist eine der zentralen Aussagen der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu „Unternehmensgründungen von Migranten. Ein Weg zur ökonomischen und sozialen Integration“ von Udo Brixy, Rolf Sternberg und Arne Vorderwülbecke. Die Analyse wurde in der Reihe IAB –Kurzbericht 8/2011 veröffentlicht und steht als download zur Verfügung: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb0811.pdf

 

 

Diversity von unten

„Dass wir schon ein Augenmerk auf die Belange der Gruppe der Zuwanderer haben müssen, zeigt sich zumeist im betrieblichen Alltag. So gab es im letzten Jahr eine Restrukturierung im Unternehmen, die mit Personalabbau verbunden war. Es gab betriebsbedingte Kündigungen. Betroffen waren vor allem Arbeitsplätze in der Produktion, auf denen Un- und Angelernte beschäftigt waren. Und es ist in der Regel so, dass da viele Migranten arbeiten. Das war auch bei uns so. Ergebnis: Von den Kolleginnen und Kollegen, denen gekündigt wurde, hatten fast 50 Prozent einen Migrationshintergrund. Die Betroffenen wechselten in eine Qualifizierungsgesellschaft. Und da wurde dann klar, dass sie wegen sprachlicher Defizite große Schwierigkeiten haben, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen.“ - Hasan Allak, Betriebsrat bei Continental Hannover, plädiert in seinem Kommentar zum Ausgang der letzten Betriebsratswahlen, dass die Betriebsräte, insbesondere die Mitglieder mit Migrationshintergrund, sich ihrer Verantwortung für das berufliche Vorwärtskommen von Geringqualifizierten und Beschäftigten mit Migrationshintergrund stellen. Mit einem Blick auf die Diversity Strategie seines Unternehmens im globalen Kontext für Hochqualifizierte nennt er seine Strategie „Diversity für die anderen Qualifikationsebenen“.

 

http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9NzcyOQ_.html

 

 

GEW und DaZ-Netzwerk fordern bessere Bedingungen für Integrationskurs-Lehrkräfte

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie das Netzwerk der Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (DaZ-Netzwerk) haben die Bundesregierung aufgefordert, das Honorar für Lehrkräfte in Integrationskursen pro Unterrichtseinheit auf mindestens 30 Euro anzuheben und diese fest einzustellen. „Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte muss verbessert, die Bezahlung im Krankheitsfall und Urlaub eine Selbstverständlichkeit werden. Dafür muss eine kostendeckende Finanzierung gewährleistet werden. Niedrigsthonorare ab acht Euro, die in Deutschland gezahlt werden, sind ein Skandal“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Donnerstag in Frankfurt a.M.

Weiter: http://www.gew.de/GEW_und_DaZ-Netzwerk_Mindestens_30_Euro_Honorar_fuer_Lehrkraefte.html

 

 

Produkte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

 

1. „Erkennbare“ Minderheiten von Mehrfachdiskriminierung am stärksten betroffen

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) stellte im Februar ihre Ergebnisse zur Problematik der Mehrfachdiskriminierung vor. Demzufolge sind Menschen, die „erkennbaren“ Minderheiten angehören - etwa Roma oder Menschen afrikanischer Herkunft - stärker gefährdet, Opfer von Mehrfachdiskriminierung zu werden, das heißt aus mehreren Gründen (Gender, Alter, ethnische Herkunft etc.) gleichzeitig diskriminiert zu werden, als andere Minderheiten. Weitere entscheidende Gründe für Diskriminierung, die zu einer verstärkten Mehrfachdiskriminierung führen könnten, sind sozioökonomischen Faktoren wie ein geringes Einkommen.

Im Rahmen ihrer EU-weiten Erhebung über die Diskriminierung von Immigranten und Minderheiten befragte die FRA 23.500 Menschen mit ethnischem oder Migrationshintergrund in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. (siehe dazu die Pressemeldung (http://www.fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/PR-multiple-discrimination-DE.pdf) und den Bericht EU-MIDIS European Union Minorities and Discrimination Survey: http://www.fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/EU_MIDIS_DiF5-multiple-discrimination_EN.pdf

 

2. Handbuch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht

Als erste umfassende Einführung in das europäische Antidiskriminierungsrecht ist ein Handbuch erschienen,dass sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union stützt. Vorgestellt werden in diesem Handbuch der Kontext und die Hintergründe des europäischen Antidiskriminierungsrechts, Formen der Diskriminierung, der Geltungsbereich des Rechts und die Schutzgründe wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Rasse und Nationalität.

Das "Handbuch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht", das sich vor allem an Fachleute des nationalen und des EU-Rechts richtet, wurde gemeinsam von der FRA und dem EGMR herausgegeben und steht online zur Verfügung unter:

http://fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/182601_FRA_CASE_LAW_HANDBOOK_DE.pdf

 

 

Deutschland: Integrationsbedingungen nur Mittelmaß

Für Migranten sind die Integrationsangebote in Deutschland nur „halbwegs günstig“. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Migrant Integration Policy Index“, der Ende Februar vorgestellt wurde. Schweden, Portugal und Kanada schneiden darin am besten ab. http://www.mipex.eu/download

MIPEX wird vom British Council und der Migration Policy Group produziert und bietet seine Ergebnisse auch als interaktives (englischsprachiges) Online-Werkzeug und Nachschlagewerk an, mit dem die Integrationspolitiken in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union plus Norwegen, Schweiz, Kanada und den USA bewertet und verglichen werden können. Aufgefächert wird das Online-Tool in die Rubriken „Arbeitsmarkt-Mobilität“, „Familienzusammenführung“, „Bildung“, „Politische Partizipation“, „Aufenthaltsverstetigung“, „Zugang zur Staatsbürgerschaft“ und „Anti-Diskriminierung“.

 (vgl. http://www.mipex.eu/

 

Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Eine Mutter mit mangelnden einfachen Deutschkenntnissen kann zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden; die Integrationsverzögerung der Mutter könne zu konkreten Nachteilen für Integration der Kinder führen. Ein Ausländer, der in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert wird, ist verpflichtet an diesem Kurs auch teilzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und wies die Klage einer Ausländerin ab, die sich gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Integrationskurs gewandt hatte.

(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.12.2010  - 2 K 870/10.NW ) . mehr:

http://www.kostenlose-urteile.de/Mutter-mit-mangelnden-einfachen-Deutschkenntnissen-zur-Teilnahme-an-Integrationskurs-verpflichtet.news10907.htm

 

 

Verfassungsbeschwerde zum Ehegattennachzug abgewiesen

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (siehe dazu auch http://spracheundmigration.eu/treffen/2009/8-treffen-oberbozen) wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 25. März 2011 zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass „dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar sind, die familiäre Einheit durch Besuche oder … nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen“; das heißt: Wenn der Nachzug des/der Ehemannes/ der Ehefrau daran scheitert, dass die erforderlichen Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen werden, kann man ja Deutschland verlassen und im Aufenthaltsland des Ehegatten leben.

Das Bundesverwaltungsgericht habe in der Vorinstanz zutreffend festgestellt, dass der Gesetzgeber mit der Obliegenheit, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache vor Zuzug in das Bundesgebiet zu erwerben, ein legitimes Ziel verfolgt, nämlich die Integration von Ausländern zu fördern und Zwangsverheiratungen zu verhindern. Dem Bundesverwaltungsgericht sei auch in der Auffassung zu folgen, es sei nicht ersichtlich, dass die Einschätzung des Gesetzgebers, das zur Erreichung dieses Ziels gewählte Instrumentarium sei Erfolg versprechend, evident ungeeignet sein könnte. Ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel sei im verfassungsrechtlichen Sinn bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt. Mit anderen Worten: Selbst wenn in hundert Fällen nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Zwangsheirat vorliegt und verhindert werden müsste, so könnte das Gesetz beim 101. Fall doch dazu beitragen, dass eine Zwangsheirat verhindert wird?

Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich der Regelung zum Ehegattennachzug annimmt: In einem Vorlageverfahren des Bezirksgerichts in Den Haag wird der EuGH prüfen, ob der Integrationstest, der in den Niederlanden obligatorisch von nachreisewilligen Familienangehörigen vorab im Ausland zu absolvieren ist, mit der Familienzusammenführungsrichtinie (Richtlinie 2003/86/EG) vereinbar ist. Das Urteil könnte sich auf die Regelung zum Ehegattennachzug in Deutschland auswirken.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110325_2bvr141310.html

 

 

Hören statt lesen

Das interkulturelle Magazin ist eine Sendung des Bayerischen Rundfunks, zu der alle Sendungen als podcast zur Verfügung gestellt werden. Geboten wird ein facettenreicher Themenmix mit Beiträgen zu Migration, Integration, kultureller Vielfalt aus politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive. Die Hintergrundberichte, Reportagen, Interviews und Porträts geben Einblicke in die Vielschichtigkeit der in Deutschland lebenden Menschen. http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-interkulturelles-magazin.shtml#

 

Hören Sie doch mal rein:

Beispielsweise (ab 1:00) stellt Klaus Bade im Gespräch das Jahresgutachten des Sachverständigenrats Migration vor: "Migrationsland 2011" - Plädoyer für eine mutigere Zuwanderungspolitik.

Oder (ab  5:22) stellt Zafer Senocak seine Aufklärungsschrift "Deutschsein" vor: „Wurzeln sind mehrsprachig“.

 

Willkommen Kollegen

 

„Für viele Osteuropäer ist heute ein guter Tag. Nach Jahrzehnten der Abschottung können sie endlich ohne jede Beschränkung in Deutschland einen Job oder eine Lehrstelle suchen. Immerhin haben die Bürger aus acht mittel- und osteuropäischen Ländern jetzt neue Jobchancen – und das ist gut so.“ In ihrem Kommentar zum 1. Mai weist die Frankfurter Rundschau Journalistin Eva Roth auf das In-Kraft-Treten der „vollen“ Freizügigkeit für viele neue EU-Staaten in Deutschland hin – und sie stellt fest, dass es mit der Forderung nach Mindestlöhnen allein nicht getan ist: „Sprachkurse sind wichtig.“

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Diese Presseschau stellte Petra Szablewski-Çavuş zusammen.

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Aus dem Netz gefischt

Der deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)

Die Arbeit an der Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) geht auf eine Empfehlung des Europäischen Parlaments von 2008 zurück. Als übergeordnetes Ziel sollen die Bildungssysteme der europäischen Länder systematisch so erfasst werden, dass die Qualifikationen vergleichbar werden. Einen kurzen, sehr prägnanten Überblick zum Stand der Arbeit an dem „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR) mit Verweisen auf weitere Quellen bietet der Beitrag von Dieter Gnahs in den „DIE-Fakten“ (http://www.die-bonn.de/doks/gnahs1001.pdf).

 

 Ergebnis der neuesten BIBB-Studie: Geringere Chancen von MigrantInnen beim Übergang Schule Beruf

„Durch die schulischen und außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten verbessern sich die Zugangschancen der Migrantinnen und Migranten zu Berufsausbildung zwar etwas, vor allem für die jungen Frauen. Dennoch bleiben die Unterschiede zu den weiblichen bzw. männlichen Jugendlichen deutscher Herkunft beträchtlich. Der Übergang in die Berufsausbildung wird für die jungen Migrantinnen und Migranten zwar durch die schlechteren schulischen Voraussetzungen eindeutig erschwert, diese sind aber keineswegs der alleinige Grund für ihre mangelnden Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Auch die weniger günstigen sozialen Verhältnisse, d. h. die geringere Schul- und Berufsbildung der Eltern und der niedrigere Berufsstatus des Vaters bieten hierfür keine hinreichende Erklärung. Welche Faktoren es sind, die zu dem erheblich geringeren Übergangserfolg in Berufsausbildung bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund führen, konnte bislang noch nicht geklärt werden.“

Zu diesem Fazit kommt eine neueste BIBB-Übergangsstudie (von Ursula Beicht und Mona Granato), in der der Einfluss der sozialen Herkunft beim Übergang in die Ausbildung unter Berücksichtigung von Geschlecht und Migrationsstatus untersucht wurde. Die Studie ist veröffentlich im BIBB report 15 vom November 2010 und steht als Download auf www.bibb.de/dokumente/pdf/a12_bibbreport_2010_15.pdf zur Verfügung 

 

(Gut) gefunden im Internet: Eine Satire 

„Nach dem Nationalen Integrationsplan im Jahre 2007 möchte die CDU 2011 den Nationalen Aktionsplan vorlegen. In MiGCITY hat man sich hübsche Namen für die nächsten Pläne ausgedacht.“

http://www.migazin.de/2010/11/05/der-nationale-plan/

 

Innerbetrieblicher Deutschunterricht: Blick zurück nach vorn

„Auch die Betriebe sind in der Regel an einer Verbesserung der Sprachkenntnisse ihrer Gastarbeiter interessiert. Einige Unternehmen führen sogar selbst Sprachlehrgänge durch, in denen jedoch nicht die Umgangssprache, sondern ein spezielles „Arbeitsdeutsch“ vermittelt wird; eine, rein wirtschaftlich gesehen, nützliche Methode, die aber mit Recht häufig kritisiert wurde“ (Verena McRae: Die Gastarbeiter, Stein/Nürnberg: Laetare Verlag 1972, S. 50).

 

Für Sie im Netz unterwegs war Petra Szablewski-Çavuş.

 

 

 

 

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DaZ@work-Presseschau vom September 2010

ESF-BAMF-Kurse aus Sicht der Bundesregierung

Fragen zur Finanzierung von Integrationskursen, zu den Honoraren für Lehrkräfte und zur Qualität und Evaluation der Integrationskurse stellte die Linksfraktion in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Am 20.09.2010 wurden diese Fragen beantwortet und als Bundestagsdrucksache 17/2993 veröffentlicht. Auch zu den so genannten ESF-BAMF-Kursen wurden unter der Frage 37 Angaben gemacht:

 

Welche weiteren Erfahrungen bezüglich der Berufsintegrationskurse gibt es inzwischen, und waren die von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1536 zu Frage 22 genannten Zahlen (11 bzw. 7 von 18 Kursteilnehmenden hätten eine Anstellung nach Kursende erlangt) repräsentativ, und inwieweit bewertet die Bundesregierung diese Zahlen als „positiv“? 

Bei der berufsbezogenen Deutschförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms begannen die ersten Kurse im Februar 2009.Im Verlauf der Kurse konnten die Teilnehmerzahlen durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Anpassungen im Verfahrensablauf deutlich gesteigert werden: 

  • 1. Halbjahr 2009: 2 032 Personen;
  • 2. Halbjahr 2009: 7 406 Personen; Summe 2009: 9 438 Personen
  • 1. Halbjahr 2010: 9 005 Personen.

Mit den steigenden Kurs- und Teilnehmerzahlen entstanden im Verlauf der Maßnahmen auch deutlich höhere Ausgaben. Mittelfestlegungen für ESF-BAMFKurse:

  • 1. Halbjahr 2009: 3 268 261 Euro; 
  • 2. Halbjahr 2009: 15 015 066 Euro; Summe 2009: 18 283 327 Euro
  • 1. Halbjahr 2010: 26 404 525 Euro.

Ab Ende 2010 soll die externe Evaluation beginnen. Schon jetzt zeichnet sich auf Grund von Abfragen des BAMF bei den Kursträgern vor Ort ab, dass von den über 12 000 Menschen, die einen Kurs bereits beendet haben, Erfolge zu vermelden sind. Die bisher beobachtete Vermittlungsquote liegt bei ca. 20 bis 30 Prozent. Gründe für den Erfolg liegen in der Kombination der Kurse aus Deutsch- und Fachunterricht sowie Praktikum. 

 

a) Wie hoch ist der Anteil von Personen in Berufsintegrationskursen, die vorher einen Integrationskurs besucht haben?

 Da der Integrationskurs grundsätzliche Voraussetzung für den Besuch der ESF - BAMF-Kurse ist, haben fast alle Teilnehmenden diesen zuvor absolviert. Einzige Ausnahme sind Teilnehmende, die bereits ein Sprachniveau über B1 des GER erreicht haben. Diese müssen die Teilnahme am Integrationskurs nicht vorweisen. 

 

b) Wie hoch ist der Anteil von Personen in Berufsintegrationskursen, die zuvor einen Integrationskurs mit Zertifikaten auf dem Niveau A2 oder B1 bzw. ohne Sprachzertifikat absolviert haben?

Eine Aufgliederung nach Zertifikaten bzw. ohne Zertifikate wird nicht durchgeführt, da das bescheinigte Niveau aus dem Integrationskurs nicht immer das Eintrittsniveau des Teilnehmers im ESF-BAMF-Kurs darstellt. Durch ein vor dem Kurs stattfinden Kompetenzfeststellung wird das tatsächliche Niveau ermittelt und der Teilnehmer einem adäquaten Kurs zugeordnet. 

 

c) Mit welchen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) rechnet die Bundesregierung in Bezug auf Berufsintegrationskurse für die Jahre 2010 bis 2015? 

 

Letzte ESF-BAMF-Kurse können bis Ende 2013 noch begonnen werden. Die Abrechnung der Kurse kann bis spätestens 2015 erfolgen. Es wird mit einem gesamten Mittelabfluss von mindestens 220 Mio. Euro gerechnet.

Hier können Sie die Bundesdrucksache als pdf downloaden.

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GEW fordert 30,00 Euro Honorar für Lehrkräfte in Integrationskursen

„Gute Weiterbildung braucht gute Arbeitsbedingungen. Viele Beschäftigte in der Weiterbildung arbeiten jedoch zu Hungerlöhnen – trotz hohen Qualifikationsniveaus. Hier klafft eine riesige Lücke zwischen den Sonntagsreden der Politiker, die über die große Bedeutung lebensbegleitenden Lernens schwadronieren, und den Arbeitserfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen“,- so  stellte Stephanie Odenwald, die Leiterin des Vorstandsbereichs Berufliche Bildung/Weiterbildung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), auf einer Pressekonferenz am 17.09.10 in Berlin fest.

Die GEW fordert in ihrer Pressemitteilung „Bildungsgewerkschaft will 30 Euro für Lehrkräfte in Integrationskurse“ den Ausbau der Weiterbildung „zur vierten Säule des deutschen Bildungssystems“. Dafür sei eine solide Finanzierung des Weiterbildungsbereiches notwendig. Für Lehrende, die in Integrationskursen Migrant/-innen unterrichten, sei ein Mindesthonorar von 30 Euro pro Unterrichtsstunde erforderlich. „Wer einen Integrationskurs leitet, muss heute oft mit 15 Euro für eine Unterrichtsstunde auskommen, manchmal sind die Honorarsätze noch niedriger. Von diesem Geld müssen die Lehrenden Sozialabgaben abführen, für Vor- und Nachbereitungszeit des Kurses wird kein Cent zusätzlich gezahlt“, betonte Odenwald. Sie wies darauf hin, dass Lehrende jetzt auch noch die notwendige Zusatzqualifikation für die Integrationskurse vollständig aus der eigenen Tasche zahlen müssten. Die Bundesregierung habe mit dem im Sommer beschlossenen Sparpaket auch die bisher gewährten Zuschüsse gestrichen.

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König-Sejong-Preis für Hamburger Alphabetisierungsprojekt

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg erhielt den König-Sejong-Alphabetisierungspreis der UNESCO für sein Projekt "Family Literacy" (FLY). Damit ging in diesem Jahr der Alphabetisierungspreis erstmals an eine deutsche Einrichtung. Die Preisverleihung fand am 8. September zum Welttag der Alphabetisierung in Paris statt. Wir schließen uns gerne den Gratulationen an.

Das FLY-Projekt, an dem 33 Schulen und Kindertagesstätten aus sozialen Brennpunkten in Hamburg in Hamburg teilnehmen, fördert seit 2004 Schreib- und Lesekompetenzen von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund und wird im Rahmen des Modellprogramms der Bund-Länder-Kommission „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ (FörMig) durchgeführt. Es richtet sich an Kinder und ihre Eltern im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule. Mit dem Projekt sollen vor allem die Fähigkeiten der Eltern gestärkt werden, den Schriftspracherwerb ihrer Kinder zuhause zu unterstützen. Langfristiges Ziel ist es, Schulabbrüche zu verhindern und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie zu stärken. 90 Prozent der teilnehmenden Eltern sind Frauen.

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Tempi passati: Für 60 Mark einen Italiener

„Am 20. Dezember 1955 unterschrieben Bundesarbeitsminister Storch, Botschafter von Brentano und der italienische Außenminister Martino in Rom das bilaterale Anwerbeabkommen. Damit sollte die Zuwanderung italienischer Migranten nach Deutschland über Anwerbebüros der Bundesanstalt für Arbeit in Italien organisiert werden.“ Solche und weitere - lange zurück liegende – Informationen zur modernen Einwanderungsgeschichte Deutschlands sind auf der Website des "Online-Migrationsmuseum Rheinland-Pfalz" nachzulesen und teilweise auch mit Zeitdokumenten veranschaulicht. In der Dauerausstellung findet sich übrigens auch ein Foto von einem frühen Deutschkurs mit Italienern .

 

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Allerlei Akzente: die kritische Presseschau vom Juni 2010

Zunge raus – und leben

 

 

„Oh mein Gott, Zunge rausstrecken, das ist schon eine verrückte Geschichte“. So der Kommunalpolitiker Özcan Mutlu bei der Vorstellung einer Kampagne zum Deutsch lernen. Das Motto zur Kampagne lautet „Raus mit der Sprache. Rein ins Leben.“ – Nur kleinlich Denkende stellen sich hier die Frage: Und wer die Sprache drinnen lässt, lebt nicht? Auf den Plakaten zur Kampagne strecken Promis „mit Migrationshintergrund“ ihre schwarz-rot-gelben Zungen heraus. Mangelnden Mut zur Hässlichkeit kann den Promis nicht vorgeworfen werden.

 

Inzwischen haben erste Zeitungen die Plakate veröffentlicht. Außer den Plakaten gibt es zur Kampagne eine Website mit einer Datenbank, auf der „geeignete“ Angebote von Sprachschulen zur Sprachförderung zu finden sein sollen..

 

Die Kampagne wurde von der Deutschlandstiftung Integration des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger entwickelt und wird von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung gefördert.

 

www.ich-spreche-deutsch.de

 

 

„Weiterbildung finanzieren“ und „Wohin zur Beratung?“

 

 

Bildungsgutschein? Bildungsprämie? Qualifizierungsscheck? Bildungsscheck? WeGeBau? Weiterbildungsstipendium? - Welche Möglichkeiten der Förderung  beruflicher Weiterbildung gibt es eigentlich? Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, kann möglicherweise einen Zuschuss für seine Weiterbildung erhalten, aber oft weiß die/der Bildungswillige nichts über die Fördermöglichkeiten. Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Förderungen für Verbraucher in einem aktualisierten Leitfaden 2010 zusammengestellt.

Zu Stiftung Warentest

 

Ebenfalls für Weiterbildungswillige gedacht ist der Leitfaden „Wohin zur Beratung“. Er enthält u. a. Checklisten zur Vorbereitung auf Beratungen und gibt Tipps für die Kurssuche.

Die kurzen und prägnanten Informationen bieten auch eine gute erste Grundlage für Lehrkräfte und Berater, die Fragen der Weiterbildungsorientierung im Unterricht mit Migrant/inn/en thematisieren.

 

 

 

Steuerabzüge bei der Teilnahme an Deutschkursen

 

 

Aufwendungen für den Besuch von Sprachkursen, in denen Deutsch gelehrt wird, sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig, denn „bei in Deutschland lebenden Ausländern spielen für den Erwerb der Deutschkenntnisse auch private Gesichtspunkte eine nicht untergeordnete Rolle.“

 

Allerdings relativiert sich diese Vorgabe bei Integrationskursen: Aufwendungen für die „verpflichtende“ Teilnahme können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass ein Nachweis von der verpflichtenden Stelle über die Verpflichtung geführt wird. „Bei einer freiwilligen Teilnahme an einem Integrationskurs ist das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit dagegen - ähnlich wie bei einer Teilnahme an einem Deutschkurs – nicht erfüllt, so dass ein Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ausscheidet.“ (FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 27.5.2010, VI 314 - S - 2284 – 176)

Zur Einkommenssteuer-Kurzinformation Nr. 2010/21 des Finanzamts Schleswig Holstein

Mit anderen Worten: Anders als Beschäftigte, die für Ihre Tätigkeit eine „ausländische“ Sprache erlernen, können Migrant/inn/en in der Regel die Kosten für einen Deutschkurs nicht von der Steuer absetzen. Selbstverständlich muss daraus nicht geschlossen werden, dass die Deutschkenntnisse, die sie - freiwillig oder aufgrund einer Verpflichtung - in einem Deutschkurs erworben haben, nicht auch beruflich genutzt werden dürfen.

 

 

 

Eine Deutschstunde in der Zeit

 

 

Der Besuch im Integrationskurs „14332-HH-36-2009“ bildet das Gerüst für ein Dossier zur Theorie und Praxis der Integrationskurse in DIE ZEIT Nr. 25 vom 17.06.2010.

 

Zu empfehlen ist hier auch die Lektüre einiger Kommentare zum Beitrag, die nicht immer und nur hervorheben, wie wichtig es für die Migranten doch sei, Deutsch zu lernen, und dass viele Migrant/inn/en sich diesbezüglich verweigern. Unter der Überschrift „Die Integrations-Sprachkurse sind vollkommen bescheuert“ - Teil 1 – Teil 5 – legt ein engagierter Laie (zumindest führt er sich nicht als Experte ein) seine Finger in die Wunden der Sprachkursorganisation und –umsetzung:

Zu den Kommentaren

 

 

eins, zwei drei, das ABC

 

 

„Du musst sehr gute Deutschkenntnisse haben – B1 –Level, damit Du überhaupt die Staatsbürgerschaft erwerben kannst.“ So die Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth, als sie in der Talkshow „Hart aber fair“ Kriterien für den Erwerb der Staatsbürgerschaft aufzählte. Gut, dass der Moderator Frank Plasberg nachfragte, was denn B1 sei. Hart aber unfair ist das Scheitern der Erklärung von Claudia Roth auf youtube dokumentiert: www.youtube.com/watch . - Der Fairness halber sei hier noch angemerkt, dass viele, die die Buchstaben-Nummern-Kombinationen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zitieren, leider auch nicht immer wissen, wovon sie eigentlich reden.

 

Die kritischen Akzente setzte Petra Szablewski-Çavuş.

 

 

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