Hier erhalten Sie einen ersten Überblick zu Fördermöglichkeiten.
Beschäftigte können gegen eine Gebühr an den Berufssprachkursen der vom BAMF zugelassenen Sprachkursanbieter teilnehmen.
Berufssprachkurse werden als allgemeine berufsbezogene Module, als fachspezifische Spezialmodule oder als Spezialmodule für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse angeboten. Sie umfassen in der Regel 300 Unterrichtseinheiten. Spezialmodule können 300 bis 600 Unterrichtseinheiten beinhalten.
Die Spezialmodule für Einzelhandel, Gewerbe/Technik, Pflege und pädagogische Berufe sind in der Vorbereitung. Die allgemein berufsbezogenen Module und das Spezialmodul für akademische Heilberufe sind mittlerweile in fast allen Regionen Deutschlands verfügbar.
Informieren Sie sich bei den Ansprechpersonen des BAMF für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Anbieter, die Zugangsvoraussetzungen und die Antragstellung für Beschäftigte.
Hier geht es zur Liste der Ansprechpersonen.
Für potenzielle Mitarbeiter, die noch Kunden bei der Agentur für Arbeit sind oder Leistungen nach SGB II beziehen, stellen Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter die Teilnahmeberechtigungen aus. Sie müssen sich an die zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Sachbearbeiter wenden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Das Programm fördert junge Arbeitslose aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Zu den Personengruppen, die mit WeGebAU gefördert werden können, zählen Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten, sowie Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Bei Arbeitnehmern in KMUs werden die Kosten für einen Kurs übernommen, der außerhalb des Betriebs bei einem zugelassenen Bildungsanbieter stattfindet. Bei Geringqualifizierten wird auch anerkannt, wenn innerhalb des Betriebes ein Berufsabschluss oder eine anschließende Teilqualifikation erlangt wird. Die Arbeitsagentur trägt die Kurskosten anteilig oder sogar komplett. Sind Beschäftigte aus KMU jünger als 45 Jahre, muss der Betrieb mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten tragen. Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber abhängig vom Arbeitsausfall Lohnkostenzuschüsse.
Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert wird alle zwei Jahre die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Die Fortbildung muss den Geförderten beruflich weiterbringen und es darf sich dabei nicht um eine innerbetriebliche Maßnahme handeln. Der Gutschein deckt die Häfte der Kurskosten ab (bis max. 500 Euro). Den Rest der Kosten muss der Teilnehmende selber aufbringen.
Ein Bildungsgutschein ist längstens drei Monate gültig. Übernommene Kosten bestehen in den durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, den Fahrtkosten, den Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Förderberechtigt sind von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, Personen ohne Berufsabschluss sowie Leistungsbezieher_innern.
Hinter den Begriffen "Bildungsschecks" und "Qualifizierungsschecks" verbergen sich Maßnahmen der Bundesländer zur Bildungsförderung. Finanziert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische und technische Lehrgänge. Förderberechtigt sind Unternehmen bzw. Beschäftigte aus Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 250 Beschäftigte aufweisen. Ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Das Land übernimmt 50% (max.500 €), den Rest zahlen Bildungsscheckempfänger_innen oder Betrieb; es können max. zwei Bildungsschecks pro Teilnehmer_in und Jahr in Anspruch genommen werden bzw. maximal 20 Bildungschecks pro Unternehmen.
Informieren Sie sich hier. Siehe z. B.: http://www.bildungsscheck.com/
Die VBG unterstützt Deutschförderung finanziell im Rahmen des Prämienverfahren.
Siehe dazu den Artikel "Sicheres Deutsch" (Certo 01 2017) und die Informationen auf der Seite der VBG.