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Finanzierung berufsbezogener Kurse für Deutsch als Zweitsprache

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick zu Fördermöglichkeiten.


Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz)

Beschäftigte können gegen eine Gebühr an den Berufssprachkursen der vom BAMF zugelassenen Sprachkursanbieter teilnehmen.

Berufssprachkurse werden als allgemeine berufsbezogene Module, als fachspezifische Spezialmodule  oder als Spezialmodule für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse angeboten. Sie umfassen in der Regel 300 Unterrichtseinheiten. Spezialmodule können 300 bis 600 Unterrichtseinheiten beinhalten.
 
Die Spezialmodule für Einzelhandel, Gewerbe/Technik, Pflege und pädagogische Berufe sind in der Vorbereitung. Die allgemein berufsbezogenen Module und das Spezialmodul für akademische Heilberufe sind mittlerweile in fast allen Regionen Deutschlands verfügbar.
 
Informieren Sie sich bei den Ansprechpersonen des BAMF für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Anbieter, die Zugangsvoraussetzungen und die Antragstellung für Beschäftigte.

Hier geht es zur Liste der Ansprechpersonen.
 
Für potenzielle Mitarbeiter, die noch Kunden bei der Agentur für Arbeit sind oder Leistungen nach SGB II beziehen, stellen Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter die Teilnahmeberechtigungen aus. Sie müssen sich an die zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Sachbearbeiter wenden.
 
Hier erhalten Sie weitere Informationen.


Förderprogramm MobiPro-EU / The Job ob my Life

Das Programm fördert junge Arbeitslose aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen. Folgende Maßnahmen können gefördert werden: 

  • die ausbildungsvorbereitende Deutschsprachförderung im Herkunftsland (bis Niveau B1 nach dem GER)
  • Kennenlernen eines Ausbildungsberufes und eines Ausbildungsbetriebes durch ein Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb in Deutschland
  • Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes- sprachliche, fachliche und sozialpädagogische Praktikums- und Ausbildungsbegleitung:
  • begleitende Sprachförderung und gegebenenfalls Nachhilfe für die Berufsschule- sozial- und berufspädagogische Ausbildungsbegleitung
  • individuelle Unterstützung zur Erstorientierung in Deutschland- Reisekosten im Zusammenhang mit Praktikum, Ausbildung und Familienheimfahrten
  • Für die Aufnahme der betrieblichen Berufsausbildung wird eine einmalige Pauschale von 500 Euro gewährt.

Informieren Sie sich auf der Seite "The Job of my Life".


„WeGebAU“ (Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)

Zu den Personengruppen, die mit WeGebAU gefördert werden können, zählen Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten, sowie Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Bei Arbeitnehmern in KMUs werden die Kosten für einen Kurs übernommen, der außerhalb des Betriebs bei einem zugelassenen Bildungsanbieter stattfindet. Bei Geringqualifizierten wird auch anerkannt, wenn innerhalb des Betriebes ein Berufsabschluss oder eine anschließende Teilqualifikation erlangt wird. Die Arbeitsagentur trägt die Kurskosten anteilig oder sogar komplett. Sind Beschäftigte aus KMU jünger als 45 Jahre, muss der Betrieb mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten tragen. Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber abhängig vom Arbeitsausfall Lohnkostenzuschüsse.

Informieren Sie sich hier.


Programm Bildungsprämie

Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert wird alle zwei Jahre die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Die Fortbildung muss den Geförderten beruflich weiterbringen und es darf sich dabei nicht um eine innerbetriebliche Maßnahme handeln. Der Gutschein deckt die Häfte der Kurskosten ab (bis max. 500 Euro). Den Rest der Kosten muss der Teilnehmende selber aufbringen.

Informieren Sie sich hier.


Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Ein Bildungsgutschein ist längstens drei Monate gültig. Übernommene Kosten bestehen in den durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, den Fahrtkosten, den Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Förderberechtigt sind von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, Personen ohne Berufsabschluss sowie Leistungsbezieher_innern.

Informieren Sie sich hier.


Bildungsschecks/Qualifizierungsschecks

Hinter den Begriffen "Bildungsschecks" und "Qualifizierungsschecks" verbergen sich Maßnahmen der Bundesländer zur Bildungsförderung. Finanziert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische und technische Lehrgänge. Förderberechtigt sind Unternehmen bzw. Beschäftigte aus Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 250 Beschäftigte aufweisen. Ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Das Land übernimmt 50% (max.500 €), den Rest zahlen Bildungsscheckempfänger_innen oder Betrieb; es können max. zwei Bildungsschecks pro Teilnehmer_in und Jahr in Anspruch genommen werden bzw. maximal 20 Bildungschecks pro Unternehmen.

Informieren Sie sich hier. Siehe z. B.: http://www.bildungsscheck.com/ 


Förderung der Vereinigten Berufsgenossenschaft (VBG)

Die VBG unterstützt Deutschförderung finanziell im Rahmen des Prämienverfahren. 

Siehe dazu den Artikel "Sicheres Deutsch" (Certo 01 2017) und die Informationen auf der Seite der VBG.