Transfer des IQ Know-how

Entwicklung und Erprobung eines Prüfungsformats B2 für Pflegeberufe im Auftrag des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ)

Szenarienbasierte Prüfungsformate wurden in den letzten Jahren im Förderprogramm IQ in unterschiedlichen Berufsfeldern und von verschiedenen Landesnetzwerken entwickelt und erprobt. So hat beispielsweise das Teilprojekt der VHS Braunschweig  im LNW Niedersachsen schon in der letzten Förderrunde eine Szenarienprüfung für Pflegeberufe auf der Niveaustufe B2 entwickelt, die vom zuständigen Sozialministerium in Hannover als Prüfung im Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte zugelassen wurde. Der Hinweis auf diese gute IQ Praxis und die entsprechende Expertise im Förderprogramm fand über die Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch Eingang in die entsprechende Vorlage für die Konferenz der Gesundheits- und Sozialminister im Sommer letzten Jahres. Dort wurde im Juni 2019 mit dem „Eckpunktepapier zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen“ das für die Berufszulassung notwendige Sprachniveau in den jeweiligen Gesundheitsfachberufen entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) festgelegt. Darüber hinaus werden in dem Papier Vorgaben gemacht, wie die für die Berufsausübung beschriebenen notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können. Sollten die im Eckpunktepapier beschriebenen Kriterien zum Nachweis nicht erfüllt sein, soll eine Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten Sprachtest, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, vorgelegt werden. Dieser Sprachtest soll zukünftig aus drei Prüfungsszenarien bestehen und umfasst

  • ein simuliertes Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 Minuten),
  • ein simuliertes Gespräch mit einem Angehörigen derselben oder einer anderen Berufsgruppe aus dem Gesundheitsbereich (20 Minuten),
  • sowie das Anfertigen eines in der jeweiligen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstücks (20 Minuten).

Gemäß dem Eckpunktepapier dient der Sprachtest vor allem der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit der Fachkraft. Das Fachwissen der Antragstellenden darf in diesem Zusammenhang nicht überprüft werden.

Zum 01.12.2020 hat die passage gGmbH unter Beteiligung der Volkshochschule Braunschweig, dem Klinikum Braunschweig, dem Paritätischen Bildungswerk Bremen, der Szenariendidaktikerin Anne Sass sowie der Technischen Universität Berlin den Auftrag übernommen, ein solches Prüfungsformat für die Pflege zu entwickeln und zu erproben. Auftraggeber ist das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung in der Pflege in Kiel, das stellvertretend für die Gesundheitsministerien Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg die fachliche Aufsicht über dieses Vorhaben innehat. Ab Sommer 2021 soll diese Prüfung in den oben genannten fünf Bundesländern zum Einsatz kommen.